Im Bundesgesetz zur Einführung einer elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 ist festgelegt, dass sämtliche Verfahrensakten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften bis spätestens zum 1. Januar 2026 elektronisch zu führen sind.
Die Einführung elektronischer Akten erfolgt schrittweise. Im Dezember 2019 wurde am Amtsgericht Neukölln ein Probe-Echtbetrieb mit elektronischen Akten in mehreren Abteilungen für Zivilsachen gestartet. Im März 2021 wurde der Probe-Echtbetrieb mit elektronischen Akten auf Familiensachen aller Familien-Abteilungen des Amtsgerichts Köpenick ausgeweitet. Bei diesem Probe-Echtbetrieb werden elektronische Akten unter Nutzung der Software „elektronisches Integrationsportal – eIP“ des Herstellers IBM Deutschland GmbH geführt, parallel dazu aber (noch führende) Papierakten vorgehalten.
Seit 1. November 2022 arbeiten die Familien-Abteilungen am Amtsgericht Köpenick im Rahmen eines Probe-Echtbetriebs mit führenden elektronischen Akten. Neue Akten werden ausschließlich elektronisch geführt, eine Papier-Akte existiert in diesen Verfahren nicht mehr. Es ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Berlin geplant, den Probe-Echtbetrieb bis Mitte 2023 auszuweiten und ab dem Jahr 2023 schrittweise einzelne Gerichte vollständig mit elektronischen Akten in neuen Verfahren arbeiten zu lassen. Bis zum gesetzlichen Stichtag wird dann die gesamte Berliner Justiz mit elektronischen Akten ausgestattet sein.
Der jeweils aktuelle Stand, welche Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften in Berlin in welchen Verfahren mit der elektronischen Akte arbeiten, kann der Verwaltungsvorschrift der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung zur elektronischen Aktenführung in ihrer jeweils gültigen Fassung entnommen werden.