Voraussetzung für eine rechtsstaatliche Rechtspflege ist auch die gründliche Ausbildung der in der Justiz Tätigen. Sich neu stellende Fragen und Probleme machen eine stetige Fortbildung erforderlich.
Den Beruf des Richters, Staatsanwalts oder Rechtsanwalts kann ausüben, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert und nach beiden Ausbildungsabschnitten jeweils eine Prüfung vor dem Justizprüfungsamt abgelegt hat.
Das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) gehört organisatorisch zur Senatsverwaltung für Justiz. Rund 60 v.H. aller Prüflinge schließen ihr Studium nach dem achten Fachsemester ab. Damit ist eine deutliche Studienzeitverkürzung erreicht worden. Mittelfristig geht es vor dem Hintergrund der europäischen Einigung um eine stärkere Betonung des Europarechts in der Prüfung sowie um die stärkere Vermittlung anwaltlicher Fähigkeiten und Kenntnisse, die bisher in einer von Richtern, Staatsanwälten und Verwaltungsbeamten dominierten Ausbildung zu kurz kamen.
Das GJPA nimmt ferner auf europarechtlicher Grundlage die Eignungsprüfung für Anwälte aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab, die in Deutschland anwaltlich tätig sein wollen. Es ist zu hoffen, dass dieser praktikable Weg, als ausländischer Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden, zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Auf dem Gebiet der Fortbildung werden vielfältige Veranstaltungen in Berlin durchgeführt und Berliner Teilnehmer zu Veranstaltungen der Deutschen Richterakademie entsandt. Die Veranstaltungen dienen der Wissensvermittlung und dem Erfahrungsaustausch, da als Folge vielfältiger Rechtsänderungen und der Entwicklung der Rechtsprechung ein stetiger Fortbildungsbedarf bei Richtern, Staatsanwälten und Rechtspflegern besteht. Anwälte nutzen das Fortbildungsangebot der Anwaltsakademien.
Die Ausbildung der übrigen Justizbediensteten liegt bei unterschiedlichen Einrichtungen:
Die theoretische Ausbildung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger obliegt der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin, die praktische Ausbildung den Gerichten. Die Ausbildung der Dienstkräfte in Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften erfolgt an der Justizschule im Geschäftsbereich der Präsidentin des Kammergerichts. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kanzleien werden extern an berufsbildenden Schulen ausgebildet.