Kautelarklausur

Hinweise zur Kautelarklausur

Die Kautelarklausur hat sich als eigenständiger Klausurtyp in der Praxis der Prüfungsämter nicht durchgesetzt und ist letztlich ein Einzelfall geblieben. Ungeachtet dessen besteht jedenfalls grundsätzlich die Möglichkeit, Aufgaben mit Elementen der Kautelarklausur zu stellen, zumal die vertragsgestaltende Tätigkeit ein wichtiges Element der anwaltlichen Berufspraxis ist und auch bei der richterlichen Tätigkeit, etwa beim Abschluss von Vergleichen, Kenntnisse in der Vertragsgestaltung wichtig sind.

Die Kautelarklausur kommt im Bereich der Anwaltsklausur im Zivilrecht in Betracht. Grundlage der Aufgabenstellung wäre, wie bisher auch, die Begutachtung eines vom Mandanten vorgetragenen Sachverhaltes in Anlehnung an eine gerichtliche oder vorgerichtliche Auseinandersetzung. Es wäre in einem umfassenden Rechtsgutachten zu prüfen, inwieweit das Begehren der Mandantschaft erfolgreich durchgesetzt werden kann. Es erscheint dann vorstellbar, einen praktischen Aufgabenteil vorzusehen, in dem etwa ein Vergleichsvorschlag formuliert wird. Denkbar wäre etwa auch die ergänzende Frage, durch welche vertraglichen Regelungen die Mandantschaft, in Zukunft ähnliche Rechtsstreitigkeiten vermeiden könnte.

(Stand 06/21)