Eignungsprüfung Wahlfach Strafrecht

Gegenstände der bisher ausgegebenen Klausuren im wahlfach Strafrecht waren beispielsweise:

  • materiell-rechtliche Probleme

    verfahrensrechtliche Fragen, anwaltliches Vorgehen

  • Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs; Absolute und relative Fahruntüchtigkeit; Feststellung der Fahruntüchtigkeit ohne BAK-Werte; Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; Strafbarkeit des Entwendens einer Blutprobe
    (Diebstahl, Urkundenunterdrückung, Verwahrungsbruch); Freiheitsstrafe im Strafbefehlswege; Entziehung der Fahrerlaubnis

    Entwurf eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl

  • Anforderungen an Anstiftungshandlung und Anstiftervorsatz;
    Verstoß gegen §§ 250, 252 StPO durch Verwertung der Aussage des Vernehmungsbeamten; Revisibilität einer lückenhaften Beweiswürdigung im Berufungsurteil; Sachrüge; Aufklärungsrüge

    Gutachten zu den Erfolgsaussichten einer Revision; Formulierung des Revisionsantrages

  • Eingetretene Rechtskraft, § 145 a StPO; informatorische Befragung oder Beschuldigtenvernehmung?; Zeugnisverweigerungsrecht aufgrund Verlobung, Auswirkungen auf die Verwertbarkeit der ursprünglich getätigten Aussage; Tagessatzhöhe bei Geldstrafe

    Einspruch gegen Strafbefehl; Wiedereinsetzungsantrag