Gegenstände der bisher ausgegebenen Klausuren im Wahlfach Arbeitsrecht waren beipielsweise:
Eignungsprüfung Wahlfach Arbeitsrecht
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materiell-rechtliche Probleme
verfahrensrechtliche Fragen, anwaltliches Vorgehen
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Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte;
Art. 9 und 5 GG als Rechtfertigung für abmahnungsfähiges Fehlverhalten (hier: Verlassen des Arbeitsplatzes während der Arbeitszeit); Verhältnismäßigkeit der Abmahnung; Anspruch auf Entfernung einer ursprünglich rechtmäßigen Abmahnung aufgrund ZeitablaufesEntwurf einer Berufungsschrift
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außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung
Besonderer Kündigungsschutz für Wahlbewerber zum Betriebsrat (§ 15 III KSchG, 103 Abs. 1 BetrVG) nur bei Wählbarkeit des Wahlbewerbers (§ 8 BetrVG), Anhörung des Betriebsrates zur ordentlichen Kündigung; Frist des § 7 KSchG; Frist des § 626 Abs. 2 BGB; Verspätetes Erscheinen zur Arbeit als Kündigungsgrund für fristlose bzw. ordentliche verhaltensbedingte Kündigung;Entwurf einer Klageschrift; anwaltstaktische Erwägungen für Klage gegen beide Kündigungen oder nur gegen die außerordentliche Kündigung
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Probleme des § 9 Abs. 1 MuSchG, insbesondere Einhaltung der Zweiwochenfrist, und § 102 Abs. 1 BetrVG, insbesondere ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung; Tendenzunternehmen, Sozialwidrigkeit der Kündigung; Eintritt der Fiktion des § 7 KSchG; Abmahnung
Beratung durch einen Rechtsanwalt, ob Klage gegen eine Kündigung zu erheben ist.
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betriebsbedingte Änderungskündigung: Vollmacht des Kündigenden; Frist für Fiktion des § 7 KSchG; dringendes betriebliches Erfordernis; Fehlerfolge bei einer Mehrzahl von Änderungen;
Entwurf einer Klageschrift Feststellungsinteresse; Vorbehaltserklärung nach § 2 S. 2 KSchG (Entwurf eines Schreibens an den Arbeitgeber)
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
- Berlin