Eignungsprüfung Wahlfach Arbeitsrecht

Gegenstände der bisher ausgegebenen Klausuren im Wahlfach Arbeitsrecht waren beipielsweise:

  • materiell-rechtliche Probleme

    verfahrensrechtliche Fragen, anwaltliches Vorgehen

  • Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte;
    Art. 9 und 5 GG als Rechtfertigung für abmahnungsfähiges Fehlverhalten (hier: Verlassen des Arbeitsplatzes während der Arbeitszeit); Verhältnismäßigkeit der Abmahnung; Anspruch auf Entfernung einer ursprünglich rechtmäßigen Abmahnung aufgrund Zeitablaufes

    Entwurf einer Berufungsschrift

  • außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung
    Besonderer Kündigungsschutz für Wahlbewerber zum Betriebsrat (§ 15 III KSchG, 103 Abs. 1 BetrVG) nur bei Wählbarkeit des Wahlbewerbers (§ 8 BetrVG), Anhörung des Betriebsrates zur ordentlichen Kündigung; Frist des § 7 KSchG; Frist des § 626 Abs. 2 BGB; Verspätetes Erscheinen zur Arbeit als Kündigungsgrund für fristlose bzw. ordentliche verhaltensbedingte Kündigung;

    Entwurf einer Klageschrift; anwaltstaktische Erwägungen für Klage gegen beide Kündigungen oder nur gegen die außerordentliche Kündigung

  • Probleme des § 9 Abs. 1 MuSchG, insbesondere Einhaltung der Zweiwochenfrist, und § 102 Abs. 1 BetrVG, insbesondere ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung; Tendenzunternehmen, Sozialwidrigkeit der Kündigung; Eintritt der Fiktion des § 7 KSchG; Abmahnung

    Beratung durch einen Rechtsanwalt, ob Klage gegen eine Kündigung zu erheben ist.

  • betriebsbedingte Änderungskündigung: Vollmacht des Kündigenden; Frist für Fiktion des § 7 KSchG; dringendes betriebliches Erfordernis; Fehlerfolge bei einer Mehrzahl von Änderungen;

    Entwurf einer Klageschrift Feststellungsinteresse; Vorbehaltserklärung nach § 2 S. 2 KSchG (Entwurf eines Schreibens an den Arbeitgeber)