Integrationsbeauftragte fordert Gleichbehandlung aller Geflüchteten aus der Ukraine
Pressemitteilung vom 28.07.2022
Die Beauftragte des Senats für Integration und Migration, Katarina Niewiedzial, hat Vertreterinnen und Vertreter von _BIPoC Ukraine & Friends in Germany_ und weiterer Organisationen zu einem gemeinsamen Gespräch getroffen. Thema war die Situation drittstaatsangehöriger Geflüchteter aus der Ukraine.
Die Integrationsbeauftragte, Katarina Niewiedzial, fordert den Senat auf, zügig eine aufenthaltsrechtliche Regelung zu treffen: „Drittstaatsangehörige aus der Ukraine benötigen Klarheit, Rechtssicherheit und eine Perspektive. Genauso wie ukrainische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sind sie geflohen. Viele sind in Folge des Krieges und ihrer Erfahrungen auf der Flucht traumatisiert. Wer vor dem Krieg geflohen ist und nicht sicher in sein Herkunftsland zurückkehren kann, muss bei uns Schutz erhalten und darf keiner rechtlichen Ungleichbehandlung ausgesetzt werden. Viele Menschen empfinden diese als rassistische Diskriminierung. Deshalb fordere ich, dass alle Betroffenen in Berlin unter § 24 des Aufenthaltsgesetzes fallen.“
Vor Ausbruch des Krieges lebten viele Menschen aus Drittstaaten als Studierende, als anerkannte Flüchtlinge oder als Familienangehörige in der Ukraine. Menschen, die wegen des Krieges aus der Ukraine flüchten mussten, wird grundsätzlich eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz erteilt. Diese Aufenthaltserlaubnis steht aber bisher nicht ohne Weiteres allen Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine offen. Ab dem 1. September 2022 dürfen sie sogar nur noch neunzig Tage ab dem Zeitpunkt der Ersteinreise in das Bundesgebiet visumsfrei bleiben. In vielen Fällen brauchen die Betroffenen dann einen Aufenthaltstitel.
Katarina Niewiedzial: „Aufgrund der humanitären Situation der Geflüchteten aus Drittstaaten ist es erforderlich, die Ermessensspielräume im EU-Ratsbeschluss vom 4. März des Jahres und im deutschen Migrationsrecht zum Schutz der Menschen weit auszulegen.“
Beauftragte des Berliner Senats für Integration und Migration
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit