Sozialsenatorin Elke Breitenbach zum Masterplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030: „Wir brauchen einen solidarischen Pakt mit der Stadtgesellschaft!“

Pressemitteilung vom 03.09.2021

Sozialsenatorin Elke Breitenbach und der Staatssekretär für Arbeit und Soziales, Alexander Fischer, haben am Freitag den Masterplan zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 vorgestellt. Darin steht, wie es gelingen kann, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Berlin bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Der Masterplan benennt die dafür notwendigen Schritte und grundlegenden Veränderungen im bestehenden Hilfesystem.

Senatorin Elke Breitenbach: „Immer mehr Menschen in unserer Stadt werden obdach- und wohnungslos. Das ist nicht hinnehmbar. Die Gesellschaft wird daran gemessen, wie sie mit den ärmsten Menschen umgeht. Wir mussten feststellen, dass die Angebote der Wohnungslosenhilfe nicht immer bei den Menschen ankommen, die sie dringend brauchen. Deshalb haben wir gemeinsam mit der Stadtgesellschaft, unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren sowie betroffenen Menschen nach Lösungen gesucht und begonnen, sie umzusetzen. Wir haben in den vergangenen Jahren angefangen, die Situation obdachloser Menschen zu verbessern, das Hilfesystem zu erweitern und mit mehr Geld als bisher auszustatten. In der Kältehilfe gibt es heute so viele Plätze wie nie zuvor.
Mit dem Modellprojekt Housing First – Zuerst eine Wohnung – wurden auch in Berlin gute Erfahrungen gemacht, deshalb möchten wir das Prinzip Housing First etablieren und zur Regel machen. Denn nur so können wir Obdach- und Wohnungslosigkeit beenden. Das zeigen auch die Ergebnisse in anderen Ländern, beispielsweise in Finnland.
Um unser Ziel bis zum Jahr 2030 in Berlin umzusetzen, brauchen wir einheitliche Regelungen in den Bezirken. Eine Quote ist nötig, wenn es um den Zugang zum Wohnungsmarkt geht.
Diese verbindlichen Regelungen muss die Koalition in der nächsten Legislaturperiode festlegen. Wir haben mit Housing First, der Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung wohnungsloser Menschen und weiteren Maßnahmen die Grundlagen geliefert und wichtige Voraussetzungen geschaffen. Diesen Weg können wir nur weitergehen, wenn wir einen solidarischen Pakt der Stadtgesellschaft schließen.“

Der Masterplan ist auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales abrufbar: https://www.berlin.de/sen/ias/_assets/aktuelles/2021_09-02-masterplan2030.pdf

Die wichtigsten Punkte des Masterplans:

Generalreform des Hilfesystems mit den Zielen:
  • Wohnungsverlust verhindern und
  • Wohnungslosigkeit beenden.

Das Prinzip Housing First – Zuerst eine Wohnung! – soll das Leitmotiv der Wohnungslosenpolitik der 2020er Jahre werden.

Präventionsstrategie gegen Wohnraumverlust
  • Anzeichen für einen drohenden Wohnraumverlust frühzeitig erkennen und verarbeiten
  • Instrumente und Prozesse entwickeln und ausbauen, die Zwangsräumungen verhindern

Mit dem Ausbau des Fachstellenkonzepts der Berliner Sozialen Wohnhilfen soll die Prävention von Wohnraumverlusten stärker in den Vordergrund rücken. Dafür sind mobile aufsuchende Teams (Präventionsteams) geplant.

Kein Versuch darf unterlassen werden, um eine Räumung zu verhindern: durch Übernahme der Mietschulden, Verhandlungen mit Vermieterinnen und Vermietern oder andere Maßnahmen. Erforderlich ist eine grundlegende Reform von Bundesgesetzen.

Weiterentwicklung der Ausführungsvorschriften (AV) Wohnen, damit Menschen, die keine neue Wohnung finden, in ihrer bisherigen Wohnung bleiben können, solange die Miete dort günstiger ist als eine Unterbringung nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG).

Verstetigung und Ausbau des Modellprojektes Housing First als Regelansatz in der Wohnungslosenhilfe

Feste Quoten für die Neuvermietung von Wohnungen (Neubau und Bestand) der landeseigenen Anbieter an wohnungslose Menschen.

Landesprogramm zu Bau und Ausbau von bezahlbarem Wohnraum durch soziale Träger der Wohnungslosenhilfe. Vergabe von landeseigenen Grundstücken im Erbbaurecht an soziale Träger:

Einführung eines Generalmieter-Modells: Soziale Wohnhilfen in den Bezirken können Wohnungen über einen Generalmieter anmieten und an wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen weitervermieten.

Durch die Gesamtstädtischen Steuerung der Unterbringung (GStU) in Berlin gelten einheitliche Qualitätsstandards für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen. GStU übernimmt damit eine wichtige Brückenfunktion bis zur Beendigung der Wohnungslosigkeit

Reform des niedrigschwelligen Unterbringungs- und Notversorgungssystems, um die akuten Folgen von Wohnungslosigkeit abzufedern

  • Ausbau von 24/7-Angeboten im Rahmen der bedingungslosen Notunterbringung.
  • Hilfe auf Augenhöhe: Angebote der Wohnungsnotfallhilfe dürfen sich nicht darauf beschränken, lediglich die akute Situation zu lindern, ohne einen grundsätzlichen und zielgerichteten Weg aus der Wohnungslosigkeit zu zeigen.
  • Entwicklung von Safe Places / Common Places für obdachlose Menschen. Bereitstellung von geschützten Flächen für ein selbstbestimmtes Leben in Zelten oder TinyHouses mit Hilfsangebote durch Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.
  • zentrale Steuerung der niedrigschwelligen Angebote der Wohnungslosenhilfe durch die Landesebene, insbesondere der Kältehilfeangebote und der Wohnungslosentagesstätten

Realisierung einer landesweiten Wohnungsnotfallstatistik, Fortsetzung der Obdachlosenzählung im Sommer 2022 und im Winter 2024.