Arbeitsplatzunterstützung und Inklusionsprämie zur weiteren Förderung von Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beschlossen
Pressemitteilung vom 15.06.2021
Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten künftig mehr Unterstützung für die Einstellung oder die Ausbildung von Menschen mit Behinderung. Das haben die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit vereinbart. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen, erhalten über ein neues Arbeitsmarktprogramm zusätzlich zum bekannten Eingliederungszuschuss eine Zuweisung (Arbeitsplatzunterstützung) in Höhe von 20 Prozent des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts.
Zudem bekommen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderten Menschen im Zeitraum vom 15.06.2021 bis einschließlich 01.10.2022 einen Ausbildungsplatz anbieten, zusätzlich zum Zuschuss der Ausbildungsvergütung eine Inklusionsprämie aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Die Höhe beläuft sich auf 2.000 Euro nach bestandener Probezeit bzw. bestandenen 1. Ausbildungsjahr.
Arbeits- und Sozialsenatorin Elke Breitenbach: „Ich wünsche mir, dass viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber durch dieses Arbeitsmarktprogramm ermutigt werden, ihre Ausbildungsplätze an schwerbehinderte Jugendliche zu vergeben oder ihre freien Stellen mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wir wollen Anreize setzen, um mehr Partizipation und Teilhabe zu ermöglichen. Nur so können wir einen inklusiven Arbeitsmarkt schaffen.“
Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Dr. Ramona Schröder: “Inklusion ist ein Thema, das bei der Bundesagentur für Arbeit höchste Priorität genießt. Gerade weil die Erwerbsbeteiligung schwerbehinderter Menschen deutlich niedriger ist als bei der nichtschwerbehinderten Bevölkerung, unterstützen wir die Senatsverwaltung gern bei der Umsetzung der beiden Programmteile.“
Hintergrundinformation:
Eine Arbeitsplatzunterstützung erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die folgende Personengruppen einstellen:
- Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung oder sonstiger Umstände im Arbeitsleben nach § 155 Abs. 1 SGB IX besonders betroffen sind,
- schwerbehinderte Menschen, die langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 SGB III sind,
- schwerbehinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), bei einem anderen Leistungsanbieter oder einem Inklusionsbetrieb eingestellt werden.
Sowohl die Arbeitsplatzunterstützung als auch die Inklusionsprämie können durch den Arbeitgeber bei der für den Wohnsitz des Arbeitnehmers/Auszubildenden zuständigen Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter beantragt werden.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Jugendliche und junge Erwachsene mit Handycap einstellen, die während der Zeit ihrer Berufsausbildung in Betrieben oder Dienststellen oder einer beruflichen Orientierung schwerbehinderten Menschen nach § 151 Abs. 4 SGB IX gleichgestellt sind, müssen die Inklusionsprämie beim Integrationsamt Berlin im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) beantragen. Entsprechende Anträge können abgerufen werden unter folgendem Link: https://www.berlin.de/lageso/behinderung/arbeit-und-behinderung-integrationsamt/antragsformulare/
Für die Finanzierung der Arbeitsplatzunterstützung stehen maximal 3.000.000 Euro aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Verfügung. Die Eingliederungszuschüsse werden ab dem 15.06.2021 bis längstens 31.12.2022 für bis zu 24 Monate aufgestockt.
Die Inklusionsprämie wird ebenfalls aus den Mitteln der Ausgleichsabgabe mit insgesamt 200.000 Euro finanziert.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
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