Integrationsbeauftragte zum Gesetz über das Erscheinungsbild von Beamtinnen und Beamten: „Kopftuch gefährdet nicht das Vertrauen in die neutrale Amtsführung“
Pressemitteilung vom 07.05.2021
Die Beauftragte des Senats für Integration und Migration teilt mit:
Die Integrationsbeauftragte Katarina Niewiedzial kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten, der heute im Bundesrat final behandelt wird. Mit der geplanten Neuregelung sollen religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbilds eingeschränkt oder untersagt werden können, wenn sie „objektiv geeignet“ sind, das Vertrauen in die neutrale Amtsführung der Beamtinnen und Beamten zu beeinträchtigen. Ein religiös konnotiertes Merkmal ist das Kopftuch.
Katarina Niewiedzial, Beauftragte für Integration und Migration: „Das Gesetz bietet die Grundlage für ein weitreichendes Kopftuchverbot und setzt das falsche Signal! Damit sind gerade muslimische Frauen von möglichen Beschränkungen betroffen. Sie können dann ihren Beruf nicht frei ausüben oder erhalten erst gar keinen Zugang. Die Vorgabe, dass ein religiöses Kleidungsstück für sich schon objektiv geeignet sein kann, die neutrale Amtsführung zu gefährden, stelle ich in Frage. Beamtinnen mit oder ohne Kopftuch leisten den Eid auf die Verfassung. Sie verpflichten sich selbst und haben entsprechend zu handeln.“
Stattdessen müsse es darum gehen, den öffentlichen Dienst auf die Vielfalt der Gesellschaft auszurichten und neue Beamt*innenbilder möglich zu machen, so Niewiedzial weiter. Mit der Novelle des Berliner Gesetzes zur Partizipation in der Migrationsgesellschaft, die derzeit im Abgeordnetenhaus beraten wird, möchte Berlin die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst stärken.
Niewiedzial: „Berlin hat mit dem Neutralitätsgesetz selbst die Erfahrung gemacht, dass auch gut gemeinte Initiativen zur Stärkung der staatlichen Neutralität nicht unbedingt den gewünschten Effekt haben. Ob eine Person mit Entscheidungsmacht voreingenommen ist, lässt sich nicht an ihrem Erscheinungsbild festmachen. Daher sieht das Rechtssystem entsprechende Verfahren vor, etwa das Ablehnungsgesuch beim Verdacht der Befangenheit von Richterinnen und Richtern sowie Beschwerden und Disziplinarverfahren bei Beamtinnen und Beamten.“