Bereich Arbeit und Soziales
Europäische Städteagenda (Urban Agenda) – Partnerschaft “Jobs and Skills in the Local Economy”
Im Rahmen der Urban Agenda Partnerschaft Jobs and Skills hat die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die Federführung für die Einrichtung einer Online-Plattform übernommen, auf der sich lokale Akteurinnen und Akteure zu good practice-Beispielen aus dem Bereich digitaler Kompetenzen in der Aus- und Weiterbildung informieren können – die Digital Skills Map:” https://digiskillsmap.com/”: https://digiskillsmap.com/. Die Plattform wird regelmäßig aktualisiert und erweitert. Die Umsetzung erfolgt gemeinsam mit den europäischen Partnern Porto, Rotterdam, Griechenland sowie der Generaldirektion Beschäftigung und dem Programm URBACT.
Konferenz zum Europäischen Jahr der Jugend
Die SenIAS veranstaltet im Herbst 2022 eine europäische Konferenz, welche sich im Kontext des Europäischen Jahrs der Jugend 2022 mit der Frage befassen wird, wie junge Menschen in Zeiten der Transformation und Krise durch gute Arbeit und gute Ausbildung gestärkt werden können. Zu den Themen, die in der Konferenz diskutiert werden, zählen die Verbesserungsmöglichkeiten beim Matching zwischen jungen Menschen und Unternehmen im Rahmen der Ausbildung- und Arbeitsplatzsuche sowie die Frage, wie junge Menschen mit Fluchterfahrung bei der Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung unterstützt werden können.
EUROCITIES
Im Rahmen ihrer Aktivitäten bei EUROCITIES nimmt die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, vertreten durch den Bereich Arbeit und berufliche Bildung, beim Social Affairs Forum (SAF) im Mai 2022 in Barcelona teil. Unter dem Titel „Caring Cities: Transforming social welfare systems for a fair and inlusive recovery“ tauschen sich über 150 Vertreterinnen und Vertreter aus Städten in ganz Europa über die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie auf die Wohlfahrtssysteme aus und diskutieren über innovative Strategien und Best Practice-Beispiele und darüber, wie den Herausforderungen, insbesondere für junge und ältere Menschen, begegnet werden kann. Dabei stellt SenIAS das Berliner Projekts „Solidarisches Grundeinkommen“ (SGE) vor.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten
Die SenIAS unterstützt den von der EU-Kommission im Dezember 2021 vorgelegten Legislativvorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Menschen, die Dienstleistungen über digitale Plattformen erbringen, um auch in diesem Arbeitsbereich für faire Arbeitsbedingungen und einen angemessenen Sozialschutz zu sorgen.
ESF-/EFRE-Förderung im Sozialbereich
Im Rahmen der aktuellen ESF-/EFRE-Förderperiode 2014 – 2020/-2023 (n+3 Regelung) wird die Abteilung Soziales weiterhin durch Mittel des ESF die Instrumente 11 – „Berufliche Qualifizierung und Integration von Menschen mit Behinderungen“, 12 – „Bürgerschaftliches Engagement“, 36 – „Wohnungslosenhilfe“ und 37 – „Mobile Stadtteilarbeit“ sowie das EFRE-Teilprogramm „Stadtteilzentren II“ im Rahmen des Berliner Gesamtprogramms „Zukunftsinitiative Stadtteil II“ umsetzen.
Mit diesen Maßnahmen wird entsprechend der Strategie Europa 2020 zur Verminderung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Berlin beigetragen und soziale Ungleichheiten in den besonders davon betroffenen Gebieten der Stadt verringert.
Mit den neuen ESF-Instrumenten 36 und 37 im Rahmen der Initiative REACT-EU wird aktiv zur Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beigetragen, so dass sozialen Folgen der Pandemie abgemildert werden können.
Good e-Guidance Stories – GeGS
Berlin hat zusammen mit dem Projektpartner gsub mbH ein Projekt initiiert, welches ein fallstudienbasiertes, digitales Qualifizierungsangebot sowie eine KI-basierte, digitale Beratungs- und Vermittlungsplattform beinhaltet.
Im Dezember 2021 startete Berlin als erster Standort mit dem ersten Teil des Feldversuchs. Dreißig Beraterinnen und Berater werden als Berliner „Community of Practice“ bis Juni 2022 das fallstudienbasierte, digitale Lernangebot zum Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen in der Beratungsarbeit erproben.
Weitere Aktivitäten im Jahr 2022 sind die Einführung einer internationalen Community of Practice als Austausch- und Kommunikationsforum für alle Projektbeteiligten sowie die Durchführung mehrerer Evaluationsworkshops. Der Start des zweiten Teils des Feldversuchs, die Erprobung der KI-gestützten Beratungs- und Vermittlungsplattform Jobiri, ist ab Juli 2022 vorgesehen. Vorab wird eine ausführliche Einführung in die Funktionsweise und die Arbeit des digitalen Angebots erfolgen.
Europäisches Berlin
Für die kommenden Monate plant Minor im Rahmen des Projekts „Europäisches Berlin“ folgenden Veranstaltungen und Studien:- Organisation einer internationalen Fachtagung zur Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten in europäischen Metropolen am 02. Mai 2022. Die im Rahmen der bundesweiten Europawoche stattfindende Fachtagung soll eine Plattform für den Austausch der Arbeitsmarktakteure aus verschiedenen europäischen Städten bieten, um die europäische Dimension von aktuellen Fragen der Arbeitsmigration und der Arbeitsmarktteilhabe von Migrantinnen und Migranten zu vertiefen. Es werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Arbeitsmarktintegration von Migrantinnen und Migranten auf lokaler Städteebene diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht. Für weitere Informationen und die Anmeldung zur Veranstaltung: https://minor-kontor.de/internationale-fachtagung-zur-arbeitsmarktintegration-von-migrantinnen-in-europaeischen-metropolen/
- Erstellung einer Kurzexpertise zu den Auswirkungen des Brexits auf Wanderungsbewegungen und Arbeitsmärkte in Berlin. Zu diesem Zweck wurden eine Sekundärdatenanalyse durchgeführt und bisherige Forschungsergebnisse zu Makrotrends (Wanderungsbewegungen und Arbeitsmärkte) aufbereitet. Diese Erkenntnisse werden auf der Basis von Einschätzungen von Expertinnen und Experten zu den Auswirkungen des Brexits auf den deutschen und Berliner Arbeitsmarkt und auf die hier lebende britische Bevölkerung ergänzt und vertieft.
- Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den Berliner Jobcentern und Arbeitsagenturen, um den Zugang von EU-Zugewanderten zu deren Angeboten und Leistungen zu optimieren. Zu diesem Zweck ist u. a. ein weiterer Workshop mit Mitarbeitenden und Führungskräften der Jobcenter geplant.
Bereich Integration und Migration
EUROCITIES
Im Rahmen des Treffens zur Prioritätensetzung für 2022 setze die Abteilung Integration die folgenden thematischen Schwerpunkte:- Beratungsstrukturen für Geflüchtete und Migrantinnen und Migranten (Best-Practice-Beispiele).
- Verbesserung des Zugangs Eingewanderter zu Regeldiensten durch Digitalisierung von Dolmetschdiensten.
- notwendige Maßnahmen für die Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von mobilen Unionsbürgerinnen und -bürgern sowie derer Zugangs zu Rechtsberatung und Wohnraum.
2022 wird das Thema Verbesserung der beruflichen und sozialen Teilhabe von mobilen Unionsbürgerinnen und -bürgern von der Arbeitsgruppe „Migration and Integration“ in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe „Roma Inclusion“ behandelt.
Urban Agenda: Partnership on the Inclusion of Migrants and Refugees
Die Partnerschaft endet offiziell im Jahr 2022, die Arbeitsgruppen befinden sich in der Endphase der aktuellen Arbeitsperiode. Das Land Berlin nimmt im Mai 2022 an der ersten Plenarsitzung in Brüssel statt, die seit Beginn der Corona-Pandemie wieder in Präsenz stattfinden wird. Dort soll eine Fortsetzung der Partnership im Hinblick auf aktuelle politische Ereignisse diskutiert werden.
Social Innovation for Refugees
Das multilaterale Städtenetzwerk soll auch nach Projektende fortgesetzt und intensiviert werden. Hierfür wurde von den Projektbeteiligten ein neuer Projektantrag im Rahmen der neuen Förderperiode von Interreg Central Europe eingereicht. Eine Entscheidung über die Projektförderung wird für Ende 2022 erwartet. Die Abteilung Integration (SenIAS) und die Integrationsbeauftragte unterstützen den Antrag erneut als assoziierte Partnerinnen.
Verwaltungsaustausch Berlin-Istanbul
Der fruchtbare Austausch zwischen den Stadtverwaltungen und weiteren Akteurinnen und Akteuren aus Istanbul und Berlin soll im Jahr 2022 weitergeführt und in Form von gegenseitigen Delegationsreisen intensiviert werden. Geplant ist die Teilnahme durch Abteilung Integration (SenIAS) sowie der Senatskanzlei. Zur inhaltlichen Ausrichtung wurde im Januar 2022 ein virtuelles Austauschtreffen der interessierten deutschen und Istanbuler Akteure durchgeführt. Die Delegationsreisen finden voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 statt.
AMIF
Im Juli 2021 ist die neue AMIF-Verordnung in Kraft getreten, mit der Genehmigung des Nationalen Programms wird 2. Quartal 2022 gerechnet. In der AMIF-Förderperiode 2021-2027 (n+2 > > 2029) stehen bundesweit für die Projektförderung ca. 1,5 Mrd. € zur Verfügung. Zukünftig wird es vier Spezifische Ziele geben:- Stärkung des gemeinsamen europäischen Asylsystems (Ziel: Steigerung der Nationalen Standards der Aufnahmebedingungen und Wirksamkeit des Asylverfahrens)
- Förderung legaler Migration und Integration (Ziel: Ergänzung der bestehenden strukturellen Handlungsinstrumente der Integrationspolitik)
- Bekämpfung irregulärer Migration/Effektive Rückkehr und Rückübernahme (Ziel: Förderung freiwillige Rückkehr und die soziale und wirtschaftliche Reintegration in den Herkunftsstaaten)
- Solidarität und Aufteilung der Verantwortung zw. den Mitgliedstaaten (Ziel: Stärkung der Solidarität /Neuansiedlung oder humanitäre Aufnahme)
Die neue Schwerpunktverteilung liegt mit verstärktem Fokus auf dem Thema Rückkehr, der AMIF soll zukünftig die Erstintegration fördern. Im Rahmen des Partnerschaftsprinzips wird die Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit ausgebaut, die Bundesländer werden enger in die Projektbewertung einbezogen, gemeinsame Monopol- und Projektkooperationen sollen initiiert sowie ein Begleitausschuss konstituiert werden. Der Förderaufruf erfolgt für die gesamte Förderperiode und es wird auf ein papierloses Verfahren umgestellt. Als weitere Neuerung gegenüber der Förderperiode 2014-2020 wurden fünf dezentrale Bewilligungszentren (eines in Berlin) mit Öffentlichkeitsarbeit und Projektberatung sowie -betreuung vor Ort eingerichtet. Für eine Projektförderung aus dem AMIF können sich weiterhin eingetragene juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts (z. B. Träger der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche und karitative Einrichtungen, eingetragene Vereine, Gebietskörperschaften) sowie internationale Organisationen bewerben. Die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate. Die Projektlaufzeit ist nicht an das Kalenderjahr gebunden. Wie in der vorherigen Förderperiode wird die Mindestfördersumme auf 100.000 € für jedes vollständige Projektjahr festgelegt, die Projekte werden mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Weitere Informationen:https://www.bamf.de/DE/Themen/Foerderangebote/AMIF21/amif21-node.html/
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Im Oktober 2022 startet voraussichtlich eine neue Förderperiode im Rahmen des ESF Plus. Nachfolger der Integrationsrichtlinie Bund Handlungsschwerpunkt „Integration von Asylbewerber/innen und Flüchtlingen (IvAF)“ wird die „We integrate refugees (WIR)“-Richtlinie. Im Rahmen dieser Richtlinie wird die Umsetzung eines Folgeprojektes angestrebt. Im Jahr 2022 wird schwerpunktmäßig der erfolgreiche Projektabschluss sowie die Planung und Beantragung des Folgeprojektes bridge – Berliner Netzwerke für Bleiberecht verfolgt. Um auf aktuelle Bedarfe zu reagieren (z. B. neue Zielgruppen) soll ab Oktober in angepasster Zusammensetzung und mit erweiterten Schwerpunkten gestartet werden. Auch zukünftig wird bridge als Projektverbund aus nichtstaatlichen Organisationen unter Koordinierung der Beauftragten des Berliner Senats für Integration und Migration beantragt, wobei ein stärkerer Fokus auf der Beteiligung von Migrantinnen- und Migrantenorganisationen liegen wird und Teilzielgruppen stärker in den Blick geraten.
Ziel des IQ Netzwerks Berlin ist es, 2022 das Angebot an Beratungen und Qualifizierungen sowie von innovativen Ansätzen der Öffentlichkeit bekannter zu machen. Zum einen geht es darum, erfolgreiche Maßnahmen in die Regelstruktur zu überführen und zu verstetigen. Zum anderen liegt der Fokus darauf, mit dem Angebot noch mehr Migrantinnen und Migranten zu erreichen, um die Arbeitsmarktintegration entsprechend der Qualifikation sicherzustellen und prekäre Beschäftigung zu vermeiden. Aus diese Grund soll im Jahr 2022 die Öffentlichkeitsarbeit des IQ Netzwerks Berlin ausgebaut werden durch u. a. die Verstärkung der mehrsprachigen Ansprache von Ratsuchenden über Facebook sowie die Veröffentlichung eines Videotalks zu den Themen Anerkennung von Abschlüssen und Fachkräfteeinwanderung.
EHAP
Der bisher eigenständige Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) wird in die kommende EU-Förderperiode 2022-2027 in den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) integriert. Darin wird er zu dem neuen Bundesprogramm „EHAP Plus“ (Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen) weiterentwickelt. Es ist geplant, dass die Zielgruppen der neuzugewanderten EU-Bürgerinnen und -bürger, darunter Familien und Kinder, sowie wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen im Wesentlichen beibehalten werden. Entsprechend den Empfehlungen der EHAP-Evaluation wird jedoch die Zielgruppe der zugewanderten Kinder erweitert und in Zukunft alle jungen Menschen unter 18 Jahren umfassen. Die verpflichtende Zusammenarbeit mit Kommunen und das Ziel, Strukturen möglichst zu verstetigen, sollen ebenfalls beibehalten werden. Voraussichtlich wird das BMAS eine Auswahlentscheidung bis 30. Juni 2022 treffen.