Berlin und das Europäische Parlament

Gebäude des Europäischen Parlaments in Straßburg

Das Europäische Parlamentsgebäude in Straßburg

Das Europäische Parlament (EP) ist das Gesetzgebungsorgan der Europäischen Union (EU). Es ist das einzige Organ der Europäischen Union, das direkt von den EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern gewählt wird. Das Europäische Parlament tagt abwechselnd in Straßburg und Brüssel. Es fasst gemeinsam mit dem Europäischen Rat Beschlüsse über europäische Rechtsvorschriften. Es wählt auch den Präsidenten der Europäischen Kommission und genehmigt den Haushalt der Europäischen Union.

Europawahlen

Alle fünf Jahre entscheiden die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union in der Europawahl über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments

Vom 6. bis 9. Juni 2024 fanden die letzen Wahlen statt. Die Wahlbeteiligung in Berlin lag bei 62,2 %. Zu den Berliner Wahlergebnissen

Das neu gewählte Europäische Parlament (EP) hat 720 Sitze, die sich wie folgt auf die EU-Mitgliedstaaten verteilen:

Belgien 22
Bulgarien 17
Tschechische Republik 21
Dänemark 15
Deutschland 96
Estland 7
Irland 14
Griechenland 21
Spanien 61
Frankreich 81
Kroatien 12
Italien 76
Zypern 6
Lettland 9
Litauen 11
Luxemburg 6
Ungarn 21
Malta 6
Niederlande 31
Österreich 20
Polen 53
Portugal 21
Rumänien 33
Slowenien 9
Slowakei 15
Finnland 15
Schweden 21.

Welche der deutschen Parlamentarier aufgrund ihres Wohnsitzes bzw. der innerparteilichen Zuständigkeiten für Berlin im Europäischen Parlament sitzen, wird sich in den nächsten Wochen abzeichnen.

Wie geht es jetzt weiter?

Die erste Plenartagung der neuen Legislaturperiode wird vom 16. bis 19. Juli in Straßburg stattfinden. Vor dieser Sitzung werden die neugewählten Abgeordneten Fraktionen auf der Grundlage gemeinsamer politischer Vorstellungen bilden.

Auf der ersten Plenartagung wird das Parlament seinen neuen Präsidenten, seine Vizepräsidenten und seine Quästoren wählen. Auch wird es über die Anzahl der Abgeordneten entscheiden, die in den einzelnen Ausschüssen des Parlaments sitzen werden.

Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Abgeordneten über die Wahl eines neuen Präsidenten der Europäischen Kommission abstimmen. Dann werden sie die Kandidaten für das Amt eines Mitglieds der Kommission in öffentlichen Anhörungen bewerten. Die neue Kommission muss in einer Plenarabstimmung die Zustimmung des Parlaments erhalten, um ihr Amt antreten zu können. (Quelle: Das Europäische Parlament/Nach der Wahl).