Die Aufgaben und der Einfluss der Regionen in der EU haben in den letzten Jahren und insbesondere durch den Vertrag von Lissabon eine hohe Aufwertung erfahren. Eine wirksame Beteiligung der deutschen Länder an der europäischen Rechtsetzung, die innerstaatlich durch Artikel 23 Grundgesetz abgesichert ist, setzt eine frühzeitige Information und Bewertung der europäischen Initiativen und Vorhaben voraus.
Zur Wahrnehmung und Sicherung seiner Interessen in Europa hat Berlin 1989 ein Büro in Brüssel eröffnet.
Das Büro des Landes Berlin bei der EU gehört zum Geschäftsbereich des Regierenden Bürgermeisters von Berlin.