Der AdR kann sich zu allen wichtigen Themen mit regionalem und lokalem Bezug äußern, zu denen er vom Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission konsultiert werden muss. Dies betrifft etwa zwei Drittel der EU-Rechtsvorschriften. Der AdR muss in elf Gemeinschaftsbereichen obligatorisch angehört werden. Diese Bereiche reichen von der Sozial-, Bildungs- über Regional- und Umwelt- bis zu der Verkehrspolitik und den Transeuropäischen Netzen. Auf Verlangen der Europäischen Kommission, des Rates und des Europäisches Parlaments kann der AdR fakultativ angehört werden. Darüber hinaus besitzt er ein Selbstbefassungsrecht, welches ihm erlaubt Stellungnahmen zu Bereichen abzugeben, die nicht unmittelbar in seine Zuständigkeit fallen (zunehmend z.B. im Bereich der Innen- und Justizpolitik).
Durch den Lissabonner Vertrag erhielt der AdR das Recht vor dem EuGH zu klagen, wenn seine Rechte als Gremium verletzt werden. In den Bereichen, zu denen er obligatorisch angehört werden muss, kann der AdR gegen Gesetzgebungsakte klagen, wenn diese gegen das Subsidiaritätsprinzip verstoßen. (Art. 8 des Subsidiaritätsprotokolls des Lissabonner Vertrages).
Aktuelle Mandatsperiode
Am 26. Januar 2020 hat die 7. Mandatsperiode des EU-Ausschusses der Regionen (2020 – 2025) begonnen. Nach Art. 305 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des EU-Ausschusses der Regionen (AdR) vom Rat auf Vorschlag der jeweiligen Mitgliedstaaten durch einstimmigen Beschluss auf fünf Jahre benannt.
Mitglieder des AdR
Der Ausschuss der Regionen (AdR) umfasst nach dem Austritt Großbritanniens 329 Mitglieder. Von diesen 329 Sitzen stehen den großen Mitgliedstaaten jeweils 24 Sitze zu, wobei in Deutschland von diesen 24 Sitzen drei auf Vertreterinnen bzw. Vertreter kommunaler Spitzenverbände entfallen. Die vom EU-Ministerrat offiziell ernannten deutschen AdR- Mitglieder können über den Ausschuss der Regionen die Interessen der Länder und Kommunen in den Entscheidungsprozess auf europäischer Ebene einbringen.
Der Berliner Senat hat für die verbleibende Zeit der 7. Mandatsperiode des AdR bis 2025 den Bevollmächtigten des Landes Berlin beim Bund und Staatssekretär für Europa, Florian Hauer, als Mitglied für den AdR (Senatsbeschluss vom 13.6.2023) benannt. Stellvertretendes Berliner Mitglied des AdR ist seit 2022 die Abgeordnete Melanie Kühnemann-Grunow (SPD).
Das Präsidium
Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den beiden größten Fraktionen im AdR zu Beginn der 7. Mandatsperiode stellt derzeit die SPE-Fraktion für die zweite Hälfte der Mandatsperiode des AdR (seit Juni 2022) mit dem Präsidenten der Azoren, Vasco Alves Cordeiro (SPE), den Präsidenten. Als sein erster Vizepräsident wurde der Gouverneur von Zentralmazedonien (GRC) Apostolo Tzitzikostas, durch das Plenum des AdR bis 2025 gewählt.“
Im Präsidium werden alle wichtigen Entscheidungen hinsichtlich des Haushalts, Personals und der Arbeitsweise, wie z.B. Verteilung der Berichterstattung, gefällt. Seit Beginn der zweiten Mandatsperiode (1999) wurde dem Präsidium eine Arbeitsgruppe für Personal/Finanzen (CAFA) zur Seite gestellt, um Entscheidungen des Präsidiums in diesen Bereichen entsprechend vorzubereiten.
Die Fachkommissionen
Die eigentliche Fach- und Beratungstätigkeit des AdR wird in den sechs Fachkommissionen geleistet. Die Verteilung der deutschen Sitze in den Fachkommissionen erfolgt immer zu Beginn einer Mandatsperiode gemäß der politischen Gewichtung in der deutschen Delegation.
Fachkommissionen
Berlin gehört folgenden Fachkommissionen in der 7. Mandatsperiode an:
- Fachkommission COTER (Kohäsionspolitik und EU-Haushalt) und der
- Fachkommission SEDEC (Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur).
Weitere Fachkommissionen im AdR sind: ECON (Wirtschaft, Finanzen, WWU,) und Fachkommission CIVEX (Innerer, Justiz), NAT (Landwirtschaft) und ENVE (Klimaschutz und Umwelt).