Der Bürgerdialog startete planmäßig am Sonnabend, dem 13. November 2021. Bei der Online-Veranstaltung wurden moderierte Workshops/Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen angeboten, bei denen in kleinen Gruppen über die Wünsche und Ideen für ein soziales Europa diskutiert wurde. Es ging zum Beispiel um unsere Rechte in der EU, wie man Armut und soziale Ausgrenzung bekämpfen kann, aber auch um Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion in Europa.
Zu folgenden Themen gab es Arbeitsgruppen:
Arbeitsgruppe 1: Welche Rechte sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der EU haben?
Begleitende Expertin für Erläuterungen und Rückfragen: Prof. Dr. Eva Kocher, Center for Interdisciplinary Labour Law Studies, Juristische Fakultät, Europa-Universität Viadrina, Frankfurt (Oder)
Die EU hat in der Vergangenheit bereits verschiedene Rechte für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Mitgliedstaaten harmonisiert. So gibt es beispielsweise gemeinsame Mindeststandards für Arbeitszeiten und Jahresurlaub, für Mitbestimmung und gegen Diskriminierung. Der europäische Arbeitsmarkt verändert sich stetig weiter: Die Digitalisierung schreitet fort, es gibt eine Vielzahl an prekären Beschäftigungsverhältnissen und Arbeitszeitmodelle werden immer flexibler. Dadurch entstehen auch neue Fragen, die in dieser Arbeitsgruppe besprochen werden können. Zum Beispiel: Was ist nötig, damit die grenzüberschreitende Arbeitsmobilität gut funktioniert? Braucht es einen europäischen Mindestlohn?
Arbeitsgruppe 2: Wie bekämpfen wir Armut und soziale Ausgrenzung in der EU?
Begleitender Experte für Rückfragen und Erläuterungen: Christoph Schröder, IW Köln, Senior Researcher für Einkommenspolitik, Arbeitszeiten und -kosten
Den Bürgerinnen und Bürgern der EU soll ein gleichberechtigter Zugang zu Chancen und Ressourcen ermöglicht werden. Bis 2030 soll die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen in der EU um mindestens 15 Millionen sinken. Die Arbeitsgruppe könnte sich in diesem Rahmen beispielsweise damit beschäftigen, wie Renten z.B. europäisch organisiert werden können. Oder es könnte diskutieren werden, ob eine europäische Grundsicherung notwendig ist oder wie die Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit aussehen könnte.
Arbeitsgruppe 3: Wie garantieren wir Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion in der EU?
Begleitende Expertin für Rückfragen und Erläuterungen: Dr. Natalie Welfens, Hertie School, Centre for Fundamental Rights, Postdoctoral Researcher
Die EU-Grundrechtecharta verbietet die Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung. Trotzdem sind Menschen mit Behinderung in vielen Bereichen nach wie vor mit Barrieren konfrontiert und Frauen verdienen im EU-Schnitt etwa 14 % weniger als Männer. Fragen die hier diskutiert werden könnten wäre beispielsweise: Wie garantieren wir Chancengleichheit beim Bildungszugang? Sollte es mehr Frauen in Führungspositionen geben? Wie kann Barrierefreiheit in Europa Realität werden?
Arbeitsgruppe 4: Wie steht es um die soziale Gerechtigkeit und Solidarität in der EU?
Begleitender Experte für Rückfragen und Erläuterungen: Stefan Wallaschek, Europa-Universität Flensburg, Experte für Sozialpolitik und solidarische Politik innerhalb der EU
Im Vertrag über die Europäische Union ist soziale Gerechtigkeit als eines der grundlegenden Ziele festgeschrieben. Generationengerechtigkeit und soziale Inklusion sind nur einige der vielfältigen Indikatoren für die Messung sozialer Gerechtigkeit in der Gesellschaft. Mögliche Fragestellungen in dieser Arbeitsgruppe könnten sein: Wie erreichen wir Steuergerechtigkeit? Sollte die Sozialunion weiterentwickelt werden? Wie sollen soziale Investitionen auf EU-Ebene aussehen?