Energiewirtschaft und -aufsicht

Zu den wichtigen Aufgaben im Bereich Energie in unserer Verwaltung gehört die Energiewirtschaft: Hierbei stehen vielfältige wirtschaftspolitische Aufgaben im Vordergrund. Wir vertreten das Land Berlin in politischen und fachlichen Gremien des Bundes und der Länder und bringen uns in aktuelle politische und rechtliche Diskussionen ein.

Die Energieaufsicht über den Betrieb der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze in Berlin erfolgt zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit u.a. durch die Genehmigung und Überwachung des Netzbetriebs.

Die Zuständigkeiten gemäß dem Bundesberggesetz werden auf Grundlage eines Staatsvertrages mit dem Land Brandenburg überwiegend von dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg wahrgenommen.

Zu den weiteren Zuständigkeiten gehört die Regulierung der Netzentgelte. Diese Aufgabe wird im Rahmen der Organleihe auf gesetzlicher Grundlage von der Bundesnetzagentur wahrgenommen.

Welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Netzbetriebsgenehmigung eines Energieversorgungsnetzes benötigen, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.

  • Merkblatt zum Genehmigungsverfahren gemäß § 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

    PDF-Dokument (91.3 kB)

  • Datenschutzerklärung für die energieaufsichtliche Tätigkeit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

    PDF-Dokument (140.3 kB)

Energiesparen beim Hausbau

Berliner Energieverbrauch und CO₂-Bilanz

Der weltweit steigende Energieverbrauch ist mit vielen Problemen verbunden. So trägt die Verbrennung der fossilen Rohstoffe - wie Kohle, Erdöl und Erdgas - zu einer Steigerung des klimaschädlichen Kohlendioxides (CO₂) in der Atmosphäre bei. Weitere Informationen

kwk

Kraft-Wärme-Kopplung

Wird im Kraftwerk Strom erzeugt, entsteht auch Wärme. Die Abwärme aus der Stromerzeugung, die sonst über Kühltürme an die Umgebungsluft oder in Flüsse abgeleitet wird, kann sowohl zur Wärmeversorgung als auch zur Kühlung eingesetzt werden. Weitere Informationen

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Wärme- und Fernwärmeregulierung gem. EWG Bln

Nach dem Abschnitt 7 „Fernwärme“ des EWG Bln soll die CO₂-freie Fernwärmeversorgung Berlins bis zum Jahre 2045 realisiert werden. Dieses Ziel erfordert mehr klimaschonende Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme in den Fernwärmenetzen. Weitere Informationen