Zu den wichtigen Aufgaben im Bereich Energie in unserer Verwaltung gehört die Energiewirtschaft: Hierbei stehen vielfältige wirtschaftspolitische Aufgaben im Vordergrund. Wir vertreten das Land Berlin in politischen und fachlichen Gremien des Bundes und der Länder und bringen uns in aktuelle politische und rechtliche Diskussionen ein.
Die Energieaufsicht über den Betrieb der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze in Berlin erfolgt zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit u.a. durch die Genehmigung und Überwachung des Netzbetriebs.
Die Zuständigkeiten gemäß dem Bundesberggesetz werden auf Grundlage eines Staatsvertrages mit dem Land Brandenburg überwiegend von dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg wahrgenommen.
Zu den weiteren Zuständigkeiten gehört die Regulierung der Netzentgelte. Diese Aufgabe wird im Rahmen der Organleihe auf gesetzlicher Grundlage von der Bundesnetzagentur wahrgenommen.
Welche Unterlagen Sie für den Antrag auf Netzbetriebsgenehmigung eines Energieversorgungsnetzes benötigen, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.