Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat untersuchen lassen, welche Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Projekte über die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG) hinaus bestehen.
Das Gutachten wurde gemeinsam vom Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität – IKEM und dem Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme – Fraunhofer ISE erstellt. Es wurde zum einen geprüft, welche Förderungen rechtlich zulässig sind und zum anderen für welche Projekte eine Förderung neben dem EEG die Wirtschaftlichkeit weiter verbessert.
Ergebnis ist, dass eine Förderung zusätzlich zur EEG-Förderung zulässig ist, soweit die ergänzende Förderung eine Förderlücke schließt und die beihilferechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden.