Sofern Sie bereits in einem anderen Bundesland verbeamtete Lehrkraft sind, erolgt eine Übernahme in den Berliner Schuldienst durch eine Versetzung. Das Beamtenverhältnis wird dann fortgesetzt.
Vorausgesetzt ist immer die Freigabe der bisherigen Dienstbehörde und die Zustimmung der zukünftigen Dienstbehörde, hier die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Zustimmung der zukünftigen Dienstbehörde kann zum Beispiel in Fällen des Zweifels an der Dienstfähigkeit (zum Beispiel bei einer bestehenden Langzeiterkrankung) oder bei anderen begründeten Zweifeln nicht unmittelbar erteilt werden.
Bei Beamtinnen und Beamten, die bereits das 50. Lebensjahr vollendet haben, ist die Übernahme in den Dienst des Landes Berlin nur dann im Beamtenverhältnis möglich, wenn die Senatsverwaltung für Finanzen hierzu ihre Einwilligung erteilt.
An einer Versetzung werden immer die Beschäftigtenvertretungen sowohl der bisherigen als auch der zukünftigen Dienstbehörde beteiligt. Versetzungen erfolgen in der Regel zum Ersten eines Monats.
Bei einem Bundeslandwechsel mit unterschiedlichen Ferienregelungen besteht kein Anspruch auf umfängliche Ferien. Die Dienstaufnahme richtet sich in Berlin nach den Berliner Ferienregelungen, einschließlich den Regelungen zur Präsenzpflicht.