Volltextsuche - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot ...
Im Fall einer Annahme von Gemeinschaftsgeschenken (Satz 1 Buchstabe f) ist bei einem Wert des Gemeinschaftsgeschenks in Höhe von bis zu 30 Euro von der Anzeigepflicht abzusehen; die Annahme eines Gemeinschaftsgeschenks im Wert von über 30 bis 50 Euro ist anzeigepflichtig.
Senatsverwaltung für Finanzen IV D 34 - Berlin.de
Nichtbeamtete Beschäftigte dürfen Belohnungen, Geschenke und sonstige Vorteile („Provisionen oder sonstige Vergünstigungen“) von Dritten in Bezug auf ihre Tätigkeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen; sie haben entsprechende Angebote unverzüglich und unaufgefordert dem Arbeitgeber mitzuteilen. reiber, Kalender u.
Rechtsvorschriften im Bereich Bildung - Berlin.de
Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen. PDF-Dokument (121.9 kB)
Rechtsvorschriften der Schulformen - Berlin.de
Alles was Recht ist – ein gutes Bildungssystem braucht Regelungen, die Rechte und Pflichten von Schülern, Eltern und Schulen verbindlich festlegen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Berliner Bildungssystems. Mit dem Schwerpunkt der verschiedenen Schulformen.
Ausführungsvorschriften über die Beurteilung der Beamtinnen und Beamten ...
Lehrkräfte, die mehr als die Hälfte der regelmäßigen individuellen Arbeits-zeit/Unterrichtsverpflichtung zu einer anderen Dienststelle oder einer an-deren Dienstbehörde abgeordnet sind und dort andere Aufgaben als eine Unterrichtstätigkeit wahrnehmen.
Verwaltungsvorschriften - Berlin.de
Die Verwaltungsvorschrift regelt das Verfahren beim Übergang aus der Jahrgangsstufe 10 oder nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht an Schulen der Sekundarstufe I in Schulen der Sekundarstufe II oder andere Anschlussperspektiven. PDF-Dokument (3.8 MB) - Stand: April 2024. Download.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie - Berlin.de
Schülerinnen und Schüler können auf vorherigen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberech-tigten aus einem wichtigen Grund vom Unterricht beurlaubt werden (§ 46 Absatz 5 Satz 1 des Schulgesetzes). Von einem wichtigen Grund kann insbesondere ausgegangen werden bei.
Senatsverwaltung für Bildung, BERLIN j Jugend und Familie I
Die Gemeinsamen Ausführungsvorschriften zur Zusammenarbeit von Schulen und bezirklichen Jugendämtern im Kinderschutz (AV JugSchulKinderschutz) mit dem Handlungsleitfaden Kinderschutz vom 01. Mai 2021 in der jeweils geltenden Fassung sind zu beachten.
Merkblatt zur Verbeamtung von Lehrkräften im Land Berlin
Am 9. Februar 2023 hat das Abgeordnetenhaus das Artikelgesetz – Gesetz zur Bindung von Lehrkräften an das Land Berlin verabschiedet. Damit tritt auch das Lehrkräfteverbe-amtungsgesetz in Kraft, welches die rechtlichen Grundlagen für die Verbeamtung von Be-standslehrkräften des Landes Berlin schafft.
Hinweise zur befristeten Einstellung als PKB-Vertretungslehrkraft
Eine Einstellung erfolgt in Vollzeit oder Teilzeit zur befristeten Vertretung einer Lehrkraft. Der Arbeits-vertrag wird mit einer auflösenden Bedingung geschlossen und endet bei Rückkehr der zu vertretenden Lehrkraft, spätestens jedoch zu dem im Arbeitsvertrag festgelegten Zeitpunkt.
Fragen und Antworten zu Besoldung, Versorgung und Pension
Grundsätzlich dürfen einer Beurlaubung ohne Dienstbezüge keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Werden die Regelungen für Lehrkräfte angepasst, die nach ihrer Pensionierung weiter tätig sein wollen?
Häufig gestellte Fragen zur Elternmitwirkung - Berlin.de
Dann sind Sie hier richtig: Wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur Mitwirkung in der Schule zusammengestellt. So können Sie sich einen ersten kurzen Überblick verschaffen und sich über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten und auch Elternrechte informieren.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - Berlin.de
Nach den Vorgaben des Bundesamtes für Justiz darf bei Schülerinnen/Schülern, Studierenden, Auszubildenden (es sei denn, es handelt sich um BAföG-Empfänger) oder Praktikanten nicht grundsätzlich von der Erhebung der Gebühr wegen Mittellosigkeit abgesehen werden.
Abkommen über die Gegenseitigkeit beim Besuch von Schulen in ...
Für die Aufnahme und den Schulbesuch der Schülerinnen und Schüler gilt jeweils das Recht des aufnehmenden Landes.
Informationen für Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden
Lehrkräfte, die die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht erfüllen oder aus persönlichen Gründen auf eine Verbeamtung verzichten, werden als Tarifbeschäftigte beschäftigt.
Häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren - Berlin.de
Nein. Die Vorgaben der Stellenausschreibung müssen erfüllt werden. Einzige Ausnahme bilden das Zeugnis und die Urkunde über den lehramtsbezogenen Masterabschluss oder das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt (s.o.).
Schulen können Lehrkräfte wieder eigenverantwortlich einstellen ...
Angesicht des bundesweiten Lehrkräftemangels hat Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, entschieden, dass die Berliner Schulen ab sofort neue Lehrkräfte wieder eigenverantwortlich einstellen dürfen.
Rückkehr zum Regelbetrieb an den Schulen ab 9. Juni
Durch die deutliche Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts ist nun eine neue Situation entstanden: Die Richter sehen das Festhalten am Wechselunterricht als nicht mehr verhältnismäßig an. Es muss nach diesem Gerichtsentscheid eine Rückkehr zum Regelbetrieb noch in diesem Schuljahr geben.
Wofür benötige ich alles eine Genehmigung? Wofür benötige ich keine ...
Genehmigungsbedürftig sind: • Datenerhebungen, bei denen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder Schulleitungen befragt werden und deren Zweck es ist, wissenschaftlich verwertet zu werden (Artikel, Fortbildungsmaterial, Abschlussarbeiten...). Nicht zentral genehmigungsbedürftig sind: • Unterrichtsversuche im Rahmen von Praktika, wenn ...
Anerkennung von Abschlüssen als Lehrkraft - Berlin.de
Wenn Sie in Berlin als Lehrerin oder Lehrer im öffentlichen Schuldienst arbeiten wollen, Ihre Berufsqualifikation als Lehrkraft aber außerhalb von Deutschland erworben haben, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Das ist ein Bescheid, der bestätigt, dass Sie in dem Land, in dem Sie den Abschluss erworben haben, über ...
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin