Volltextsuche - Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
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Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot ...
Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen Vom 27.12.2021 BildJugFam II C 4 Telefon: 90227 –5272, intern 9227 - 5272 Auf Grund des § 6 Absatz 2 Buchstabe d AZG wird nach Maßgabe der Ausführungsvor-schriften über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Be-lohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 12 ...
Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot ...
Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen Vom 27.12.2021 BildJugFam II C 4 Telefon: 90227 –5272, intern 9227 - 5272 Auf Grund des § 6 Absatz 2 Buchstabe d AZG wird nach Maßgabe der Ausführungsvor-schriften über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Be-lohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 12 ...
Senatsverwaltung für Finanzen IV D 34 - Berlin.de
§ 42 BeamtStG – Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen ...
Senatsverwaltung für Finanzen IV D 34 - Berlin.de
§ 42 BeamtStG – Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen ...
Senatsverwaltung für Finanzen IV D 34 - Berlin.de
§ 42 BeamtStG – Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen ...
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Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen Vom 27.12.2021 BildJugFam II C 4 Telefon: 90227 –5272, intern 9227 - 5272 Auf Grund des § 6 Absatz 2 Buchstabe d AZG wird nach Maßgabe der Ausführungsvor-schriften über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Be-lohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 12 ...
Senatsverwaltung für Finanzen IV D 34 - Berlin.de
§ 42 BeamtStG – Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen ...
Senatsverwaltung für Finanzen IV D 34 - Berlin.de
§ 42 BeamtStG – Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen ...
Senatsverwaltung für Finanzen IV D 34 - Berlin.de
§ 42 BeamtStG – Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (1) Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen ...
Rückkehr zum Regelbetrieb an den Schulen ab 9. Juni
Eine entsprechende Vorlage von Bildungssenatorin Sandra Scheeres ist heute vom Senat zur Kenntnis genommen worden: Vom 9. Juni 2021 bis zu den Sommerferien werden die Schulen im pandemiebedingten Regelbetrieb wieder in vollen Lerngruppenstärken öffnen. Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude.
Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot ...
Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen Vom 27.12.2021 BildJugFam II C 4 Telefon: 90227 –5272, intern 9227 - 5272 Auf Grund des § 6 Absatz 2 Buchstabe d AZG wird nach Maßgabe der Ausführungsvor-schriften über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Be-lohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 12 ...
Verwaltungsvorschrift zu den Ausführungsvorschriften über das Verbot ...
Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen Vom 27.12.2021 BildJugFam II C 4 Telefon: 90227 –5272, intern 9227 - 5272 Auf Grund des § 6 Absatz 2 Buchstabe d AZG wird nach Maßgabe der Ausführungsvor-schriften über die Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen (AV Be-lohnungen und Geschenke - AV BuG) vom 12 ...
Staatsprüfungen für die Lehrämter - Berlin.de
Die Staatsprüfung wird in der Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Staatsprüfung für Lehrämter (VSLVO) vom 23. Juni 2014 geregelt. Sie gilt für alle Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die ab dem 23. Juni 2014 den Vorbereitungsdienst begonnen haben. Die “Zweite Staatsprüfung” kann nur noch von Lehramtsanwärtern ...
Besoldung von verbeamteten Lehrkräften im Schuldienst des Landes Berlin
3 Zulage für Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage. Alle Lehrkräfte, die an Schulen in schwieriger Lage tätig sind, erhalten eine zusätzliche monatliche Zulage in Höhe von 300,00 € brutto bei Vollzeitbeschäftigung. Zulage für Lehrer/in an Sonderschulen/für Sonderpädagogik nach A 13 Fn 1 LBesO A 150,85 €.
So wirst du Lehrerin in Berlin - Tipps und Infos zum Lehramtsstudium
Als verbeamtete Lehrerin oder verbeamteter Lehrer an einer Grundschule, einer ISS, einem Gymnasium oder einer beruflichen Schule verdienst du gleich zu Beginn rund → 4.310 Euro brutto im Monat.*. Als verbeamtete Lehrkraft an einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt verdienst du mit Zulagen rund → 4.460 Euro brutto monatlich.*.
Digitalpakt Schule 2019 - 2024 - Berlin.de
Digitalpakt Schule 2019 - 2024. DIGITALPAKT SCHULE 2019 – 2024. 34 FRAGEN, 34 ANTWORTEN FAQ – Endgeräte für das pädagogische Personal. Liebe Schulleitungen, liebe Lehrkräfte, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in dieser neuen Ausgabe unseres Newsletters beantworten wir Ihre Fragen zum DigitalPakt Schule.
Handlungsleitfaden Kinderschutz - Zusammenarbeit zwischen Schulen und ...
Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Zusammenarbeit zwischen Schulen und bezirk lichem Jugendamt zu. Der vorliegende Handlungsleitfaden soll Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern sowie Sozialpädago-ginnen und Sozial pädagogen und anderen Fachkräften, die an Berliner Schulen arbeiten, eine Hilfestellung geben.
Informationen zur Masern-Impfpflicht - Berlin.de
Grundsätzlich müssen alle Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren wurden und sich regelmäßig in der Schule aufhalten, den Masernimpfschutz nachweisen. Dazu zählen neben den Schülerinnen und Schülern und dem pädagogischen Personal auch alle anderen Berufsgruppen, die regelmäßig (nicht nur für wenige Tage) in der Schule tätig sind.
Handlungsleitfaden Kinderschutz - Zusammenarbeit zwischen Schulen und ...
Eine besondere Bedeutung kommt hierbei der Zusammenarbeit zwischen Schulen und bezirk lichem Jugendamt zu. Der vorliegende Handlungsleitfaden soll Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern sowie Sozialpädago-ginnen und Sozial pädagogen und anderen Fachkräften, die an Berliner Schulen arbeiten, eine Hilfestellung geben.
Unterrichten statt Unser Angebot für Ihren - Berlin.de
Unterrichten statt Unser Angebot für IhrenDiese. müssen Sie beachten:A: RentenversicherungEs besteht grundsätzlich bei all. n Studierenden Renten-versicherungspflicht. Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn der monatliche Verdienst die 450-. u-ro-Grenze nicht überschreitet (Minijob). Als Minijobber können sich Studierende von der.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin