Publikationen – Einzelansicht
Ambulante sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) - 2018
Nicht Strafe, sondern Hilfe und Erziehung stehen bei den Entscheidungen des Jugendgerichts im Vordergrund. Die ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz sind Weisungen und Auflagen des Gerichtes, die sich unmittelbar aus der strafbaren Handlung des Jugendlichen bzw. des Heranwachsenden ableiten und immer Teil des Gerichtsverfahrens sind. Solch eine Maßnahme kann zum Beispiel eine betreute Arbeitsleistung während der Freizeit, ein Anti-Gewalt-Kurs oder ein Verkehrserziehungskurs sein.
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Straße 6
10178 Berlin