Start der Anhörungsphase der Rahmenlehrpläne Hebräisch, Italienisch, Neugriechisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch für die Sekundarstufe II

Pressemitteilung vom 10.03.2017

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat die Rahmenlehrpläne für die gymnasiale Oberstufe für die Fächer Hebräisch, Italienisch, Neugriechisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch an den seit August 2014 geltenden Rahmenlehrplan Französisch angeglichen. Bis zum 18. April 2017 stehen die Anhörungsfassungen der überarbeiteten Rahmenlehrpläne auf der Homepage der Senatsverwaltung für Jugend, Bildung und Familie:

www.berlin.de/sen/bildung/unterricht/faecher-rahmenlehrplaene/rahmenlehrplaene/

Für die modernen Fremdsprachen gilt nun zukünftig wieder mehrheitlich ein einheitliches Abschlussniveau. Es handelt sich dabei um das Niveau B 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Dieses Niveau hat die Kultusministerkonferenz in den Bildungsstandards für die fortgeführte Fremdsprache Französisch und in den Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) für die meisten anderen modernen Fremdsprachen als Abschlussstandard festgelegt. Neben den Standards wurden auch die Struktur und das Kompetenzmodell aus dem Rahmenlehrplan für Französisch übernommen.

Die Themenfelder und Inhalte sind unverändert geblieben.

Die neuen Rahmenlehrpläne werden zum Schuljahr 2017/18 in Kraft gesetzt und zunächst in der Jahrgangsstufe 11 an den Integrierten Sekundarschulen und den beruflichen Gymnasien unterrichtswirksam werden. Ab dem Schuljahr 2018/19 werden sie dann für alle Schülerinnen und Schüler gelten, die die Qualifikationsphase besuchen.

Anmerkungen sind bis spätestens 18. April 2017 an die folgende Adresse zu richten: sabine.luthe@senbjf.berlin.de