Richtigstellung zur Berichterstattung über die Finanzierung von Klassenfahrten durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)

Pressemitteilung vom 21.10.2024

Angesichts der jüngsten Berichterstattung über die Finanzierung von Klassenfahrten durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) möchte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Richtigstellung vornehmen.

In einer Presseauskunft der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung (SenASGIVA) wurde die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) fälschlicherweise als zuständig für die Bearbeitung von BuT-Anträgen im Zusammenhang mit Klassenfahrten benannt. Dies war das Resultat einer missglückten internen Abstimmung zwischen den beiden Verwaltungen und entspricht nicht den Tatsachen. In diesem Zusammenhang wurden Anweisungen erteilt, bestimmte Anträge vorerst nicht zu bescheiden und zur Klärung an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie weiterzuleiten. Diese Vorgehensweise war ein Fehler und wurde korrigiert. Dementsprechend wird das Verfahren für die Beantragung von BuT-Geldern für die Klassenfahrten wieder wie gewöhnlich durchgeführt und liegt weiterhin in der Zuständigkeit der SenASGIVA.

Ob ein Anhalten der BuT-Mittel rechtlich überhaupt zulässig ist, kann die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht abschließend beantworten, steht dem aber kritisch gegenüber.

Wir möchten noch einmal betonen, dass die SenASGIVA, als für die leistungsrechtliche Umsetzung der BuT-Leistungen zuständige Verwaltung, für die Bearbeitung der BuT-Leistungen für Klassenfahrten zuständig ist.

Wir bitten die Medien, diese Richtigstellung in ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen, um Missverständnisse zu vermeiden.