Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie stärkt rückwirkend zum 1. Januar 2024 die Kindertagespflege und finanziert jährlich knapp 2 Millionen Euro zusätzlich durch die Anhebung der Obergrenze für den Mietkostenzuschuss und für die Sachkostenpauschale. Dies sorgt für eine finanzielle Unterstützung der Kindertagespflegepersonen.
Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Angesichts der steigenden Inflation und der damit verbundenen Kostensteigerungen war eine Erhöhung der Sachkostenpauschale dringend erforderlich. Diese Pauschale ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der hohen Betreuungsqualität in der Kindertagespflege, die finanzielle Stärkung ist ein klares Zeichen der Wertschätzung und Unterstützung dieser Aufgabe. Mit Blick auf den Immobilienmarkt ist die Erhöhung der maximal erlaubten Mietkosten ebenfalls eine wichtige Anpassung.“
Im Detail heißt das mit Rückwirkung vom 1. Januar 2024:
- Sachkostenpauschale für belegte Plätze: Erhöhung von 231 Euro auf 242 Euro.
- Ganztags erweiterte Betreuungsplätze: Erhöhung von 288,75 Euro auf 302,50 Euro.
- Obergrenze des Mietkostenzuschusses: Erhöhung von 140 Euro auf 170 Euro pro Betreuungsplatz.
Die Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuungsform, bei der eine Kindertagespflegeperson in ihrem eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumlichkeiten eine kleine Gruppe von Kindern individuell betreut. Aktuell werden von den angebotenen rund 186.000 Plätzen der frühkindlichen Bildung knapp 5.000 Plätze durch Kindertagespflegeangebote gestellt.
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