Änderung der Verordnung: Mehr Schnelllernerklassen werden ermöglicht

Pressemitteilung vom 23.02.2024

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat eine neue Regelung eingeführt, die es grundständigen Gymnasien ab der 5. Klasse ermöglicht, nicht länger eine Begrenzung für Schnelllernerklassen zu haben. Dadurch wird der Zugang zu diesen 5. Klassen flexibler gestaltet. In der überarbeiteten Verordnung über die Aufnahme in Schulen mit besonderer pädagogischer Prägung ist nicht mehr festgelegt, dass pro Jahrgangsstufe grundsätzlich nur zwei Schnelllernerklassen erlaubt sind. Stattdessen besagt Paragraph 15, dass die sieben Gymnasien mit Schnelllernerklassen jeweils mindestens zwei Klassen ab der 7. Jahrgangsstufe aufnehmen müssen. Diese neue Regelung gilt seit Februar 2024 und ermöglicht damit den Schulen, bereits ab dem Schuljahr 2024/25 entsprechende Schnelllernerklassen einzurichten.

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mit dieser Maßnahme ermöglichen wir diesen Schulen mehr Flexibilität und Raum für die Schulentwicklung. Gleichzeitig eröffnen wir besonders talentierten Schülerinnen und Schülern zusätzliche Chancen, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Bereits im Koalitionsvertrag hat sich dieser Senat zu leistungsstarken Gymnasien bekannt und auf die kontinuierliche Quali-tätsverbesserung der grundständigen Gymnasien festgelegt. Diese Ziele setzen wir nun konsequent um.“

Zum Hintergrund: Schnelllernerklassen bestehen am Lessing-Gymnasium in Wedding, am Dathe-Gymnasium in Friedrichshain, am Rosa-Luxemburg-Gymnasium in Pankow, an der Werner-von-Siemens-Oberschule in Nikolassee, an der Albrecht-Dürer-Schule in Neukölln, dem Otto-Nagel-Gymnasium in Biesdorf und dem Humboldt-Gymnasium in Tegel.