Die Sofortvorhaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Im Nachgang zur Klausurtagung des Senats am Wochenende finden Sie hier die Schwerpunkte der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie:
Priorität für die neue Leitung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat in den ersten Monaten ihrer Amtszeit die kurzfristige Entlastung und Unterstützung von Bestandslehrkräften. Wie kürzlich bereits bekanntgegeben fehlen im Land Berlin zum kommenden Schuljahr 1.460 Lehrkräfte – Tendenz steigend. Parallel zu den bereits eingeleiteten Anstrengungen zur Minderung des Fachkräftemangels, die mittel- bis langfristig greifen sollen, nimmt die Senatsverwaltung deshalb eine Reihe an konkreten und schnell umsetzbaren Maßnahmen in den Blick, die in Summe zu einer spürbaren Entlastung führen sollen. So sind im Rahmen des Sofortprogramms des Senats bis Anfang Oktober zwei Änderungen des Schulgesetzes geplant: Zum einen werden bereits zum nächsten Schuljahr 2023/2024 die bislang verpflichtenden MSA-Prüfungen an Gymnasien abgeschafft. Zum anderen wird §116 (Grundsätze für die Arbeit von Gremien) reformiert. Künftig sollen schulgesetzliche Gremien per Videokonferenz durchgeführt werden können, und auch die generelle Mindestanzahl an Sitzungen wird aufgehoben. Lehrkräfte und Eltern müssen so abends nicht mehr zwingend in Präsenz erscheinen, sondern können sich von zu Hause oder andernorts zuschalten. Das macht das Schulleben flexibler.
Eine der mittel- bis langfristig greifenden Anstrengungen zur Minderung des Fachkräftemangels ist die Lehrerverbeamtung. Aktuell werden bei der Verbeamtung Lehrkräfte priorisiert, die noch in diesem Jahr ihr 52. Lebensjahr vollenden. Bis Oktober will die Senatsverwaltung Klarheit bei der Frage des Nachteilsausgleichs für Lehrkräfte, die bereits das 52. Lebensjahr vollendet und somit die Höchstaltersgrenze für die Verbeamtung erreicht haben, schaffen. Darüber hinaus sollen bis dahin weitere Kompensationsmöglichkeiten geprüft werden und Fahrpläne für weitere Gruppen und Jahrgänge vorliegen.
Die diesjährige Oberschulplatzvergabe war ein Kraftakt, der Bezirke und Bildungsverwaltung in besonderem Maße gefordert hat. Die Schaffung von zusätzlichen Schul- und Kita-plätzen hat deshalb höchste Priorität. Im Rahmen des Sofortprogramms hat sich die Senatsverwaltung vorgenommen, bis Oktober einen detaillierten Zeit-Maßnahmenplan zu sämtlichen Schulbau- und Kita-Ausbaumaßnahmen in der 19. Wahlperiode zu erarbeiten. Um Transparenz und Perspektiven zu schaffen, sollen die Daten mittels eines kartengestützten Bürgerinformationssystems öffentlich zugänglich gemacht werden.
Bereits den Kleinsten Perspektiven auf die bestmöglichen Startchancen zu bieten, darum geht es beim Kita-Chancenjahr. Mit diesem Chancenjahr will der Senat künftig Kinder mit festgestelltem Förderbedarf im letzten Kita-Jahr intensiv fördern und gezielt auf die Schule vorbereiten. Werden Sprachdefizite festgestellt oder nehmen die Kinder nicht an der Sprachstandfeststellung teil, müssen sie ein Jahr vor Schulbeginn verpflichtend eine Kita oder ein alternatives Bildungsangebot besuchen. Für die Einführung des Kita-Chancenjahres wird die Senatsverwaltung bis Oktober ein entsprechendes Konzept erarbeiten und anschließend mit der LIGA Berlin und weiteren Verbänden beraten.