Die Kultusministerkonferenz begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, ein neues Programm „Startchancen“ aufzulegen. Dazu haben die Länder gemeinsam in der Kultusministerkonferenz einen Vorschlag erarbeitet und abgestimmt, wie Bund und Länder künftig Schulen in sozial benachteiligter Lage im Rahmen des geplanten „Startchancenprogramms“ besonders fördern können. Der Bund hat bereits zugesagt, wenigstens eine Milliarde Euro im Jahr dafür zur Verfügung zu stellen.
Mit diesem Geld sollen 4.000 Schulen in Deutschland besonders gefördert werden. Geplant sind beispielsweise erhebliche Zuschüsse für zusätzliche pädagogische Fördermaßnahmen in der Verantwortung der einzelnen Schule, darüber hinaus sollen bis zu 4.000 Stellen für die Schulsozialarbeit und eine bessere bauliche und räumliche Ausstattung der Schule und der Unterrichtsräume ermöglicht werden. Bund und Länder wollen jetzt zügig die weiteren Details klären, so dass das Programm spätestens im nächsten Jahr starten kann. Als Zwischenschritt soll bis zum Sommer eine Bund-Länder-Vereinbarung ausgearbeitet werden.
Die Länder sind darin einig, dass die Fördermittel nicht mit der Gießkanne verteilt werden sollen, sondern gezielt Schülerinnen und Schüler sowie Schulen in sozial benachteiligter Lage erreichen sollen. Deshalb plädieren die Länder für einen veränderten Schlüssel bei der Verteilung der Fördermittel auf die Bundesländer, nach dem Länder wie Bremen mit einer besonders hohen Zahl von Schülerinnen und Schülern in sozial benachteiligter Lage bis zu 25 Prozent mehr Mittel bekommen als nach dem üblichen Verteilschlüssel.
Dazu erklärt die Präsidentin der Kultusministerkonferenz 2023 und Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Astrid-Sabine Busse:
„Die Kultusministerkonferenz hat auf ihrer Sitzung ein klares Modell zur Umsetzung des Startchancen-Programms des Bundes beschlossen. Damit haben die Länder festgelegt, wie die Mittel so verteilt werden, dass die besonders benachteiligten Schülerinnen und Schüler in besonderem Maße berücksichtigt werden. Jetzt muss der Bund für die Umsetzung sorgen.“
Prof. Dr. R. Alexander Lorz, B-Länderkoordinator und Hessischer Kultusminister:
„Seitens der Länder liegen nun Eckpunkte zur Umsetzung des Startchancenprogramms vor – sowohl inhaltlich als auch mit Blick auf die Verteilung der Finanzmittel. Ich freue mich sehr, dass uns als Kultusministerkonferenz diese Einigung gelungen ist. Nun ist es am Bund, sich dazu zu verhalten und vor allem mitzuteilen, wieviel Geld und zu welchem Zeitpunkt er zur Verfügung stellt.“
Ties Rabe, A-Länderkoordinator und Hamburgs Senator für Schule und Berufsbildung:
„Ich bin sehr froh, dass es uns gemeinsam gelungen ist, einen guten Vorschlag für die Förderung zu vereinbaren. Das neue Programm setzt an einer entscheidenden Stelle an und wird gerade Schülerinnen und Schülern aus sozial benachteiligten Familien deutlich Rückenwind geben.“