KV Berlin und Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie arbeiten zusammen
Berlin, 11. November 2022. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie haben sich darauf verständigt, dass die KV Berlin bei den fürsorgeärztlichen Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen vor der Verbeamtung von berechtigten Lehrkräften zur Feststellung des Gesundheitszustandes inklusive einer zeitnahen ärztlichen Empfehlung für eine Verbeamtung unterstützt. Insgesamt geht es um rund 16.000 Lehrkräfte, die in den kommenden Jahren ärztlich untersucht werden sollen. Es wurde verabredet, bis Ende Januar 2023 die ersten 600 Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen.
Dr. Burkhard Ruppert, Vorstandsvorsitzender der KV Berlin: „Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat dem Wunsch der Senatsverwaltung gerne entsprochen und hat sich zeitnah dafür eingesetzt, dass die Voraussetzungen für den Vertrag vorbereitet werden. Wir gehen davon aus, dass sich viele Praxen bereit erklären werden, die Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen vorzunehmen.“
Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Dank der nun geschlossenen Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin sind wir mit unserem Großprojekt, der Verbeamtung von Bestandslehrkräften, einen weiteren großen Schritt vorangekommen. Das ist ein wichtiger Baustein für die Fachkräftesicherung an Berliner Schulen. Ich danke der Kassenärztlichen Vereinigung für die Unterstützung.“
Voraussetzung für die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung und die Erstellung der ärztlichen Empfehlung ist die Beauftragung durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Diese teilt den berechtigten Lehrkräften schriftlich mit, dass sie sich bei einem Arzt bzw. einer Ärztin ihrer Wahl vorzustellen haben. Teilnahmeberechtigt sind alle Ärztinnen und Ärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung im KV-Bereich Berlin als hausärztlich tätige Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie Innere Medizin, praktische Ärztinnen und Ärzte sowie Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin mit und ohne Schwerpunkt oder Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie teilnehmen. Soweit weitere Untersuchungen von Ärztinnen und Ärzten aus dem fachärztlichen Versorgungsbereich erforderlich sind, werden entsprechende Überweisungen ausgestellt. Die Mitglieder der KV Berlin wurden in dieser Woche über den Vertragsabschluss informiert und darauf hingewiesen, dass sie nur dann Lehrkräfte untersuchen dürfen, wenn sie nicht behandelnde Haus- oder Fachärzte oder -ärztinnen sind und kein familiäres Verhältnis zu den zu untersuchenden Lehrkräften besteht.