Alle im Land Berlin anerkannten Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) können ab sofort bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Landesförderung beantragen. Diese Förderung soll primär als Taschengelderhöhung den jungen Freiwilligendienstleistenden zu Gute kommen. Pro Freiwilligen können die Träger eine monatliche Förderung in Höhe von 120 Euro beantragen. Aktuell absolvieren jährlich ca. 2.000 junge Menschen im Land Berlin ein FSJ. Die Einführung einer Landesförderung im FSJ und die Erhöhung des Taschengeldes ist in den Richtlinien der Regierungspolitik vorgesehen und wurde mit dem neuen Doppelhaushalt beschlossen. Die Erhöhung des Ta-schengeldes im FSJ wurde unter anderem auch in der Berliner Engagementstrategie 2020-2027 empfohlen. Die Antragsstellung kann und sollte sofort erfolgen. Die Taschengelderhöhung selbst erfolgt zum 01.09.2022, des Weiteren wurden zehn weitere FSJ-Plätze geschaffen. In 2023 ist geplant, die Platzanzahl noch einmal auszubauen.
Jugendstaatssekretär Aziz Bozkurt: „Mit der Taschengelderhöhung wollen wir das FSJ im Land Berlin stärken und den Einsatz der Freiwilligendienstleistenden würdigen. Ein FSJ als Bildungs- und Orientierungsjahr im Übergang Schule-Beruf ist für viele junge Menschen eine wichtige und spannende Erfahrung und kann das gesamte Leben prägen. Insbesondere die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten im FSJ geben den jungen Menschen die Möglichkeit, sich im sozialen Bereich zu engagieren. Ein großartiger Beitrag für unsere Gesellschaft, für das den jungen Menschen großer Dank gebührt.“
Weitere Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/jugend/jugend/freiwilliges-soziales-jahr/