Zum Europäischen Jahr der Jugend haben die Senatsverwaltung für Kultur, und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nun eine ressortübergreifende Internetseite eingerichtet, um die Aktivitäten rund um dieses Jahr zu bewerben. Die Europäische Union hat für 2022 das Europäische Jahr der Jugend ausgerufen. Es soll neue Chancen für junge Menschen eröffnen und ihren Meinungen und Ideen mehr Gehör verschaffen.
Die Website ist zu finden unter https://www.berlin.de/jahr-der-jugend/
Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Unsere Senatsverwaltung begleitet das Europäische Jahr der Jugend mit zahlreichen Veranstaltungen und Initiativen. Als Senatorin begreife ich mich als Lobbyistin für Kinder, Jugendliche und Familien.“
Rund um das Europäische Jahr der Jugend setzt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zahlreiche Schwerpunkte.
Hier eine Auswahl:
- Die Initiative „Jugend. Macht. Demokratie.“ soll Jugendinteressen vertreten und politische Bildung stärken. Mit Blick auf die geplante Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre wird die Senatsverwaltung für Jugend im Sommer 2022 eine Offensive für die politische Bildung und für die Interessenvertretung junger Menschen starten. Dafür sind verschiedene Vertreterinnen und Vertreter von Jugendorganisationen, aber auch weitere Verbände und Gremien für Dienstag, den 5. Juli, zu einem Auftakttreffen eingeladen. Im Rahmen der Initiative „Jugend. Macht. Demokratie.“ werden die Mitwirkenden gemeinsam und partizipativ Vorhaben, Pläne und Maßnahmen entwickeln, um die Interessen junger Menschen noch stärker in den Fokus zu rücken.
- Stärkung der gesetzlich geregelten Freiwilligendienste, insbesondere für das Freiwillige Soziale Jahr. Bereits ab September 2022 mit Taschengelderhöhung im Freiwilligen Sozialen Jahr, da Berlin nun eine Landesförderung im FSJ beschlossen hat. FSJ als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements.
- Stärkung des JugendDemokratieFonds (zur Umsetzung der politischen Bildung).
- Weitere Umsetzung des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes.
- Stärkung der Jugendberufsagentur (JBA) mit Blick auf den Übergang Schule-Beruf sowie Unterstützung des Übergangssystems durch den europäischen Sozialfonds ESF (sowohl in der auslaufenden Förderperiode als auch in der neuen Förderperiode).