Der Internationale Kindertag am 1. Juni ist auch ein Aufruf an die Erwachsenen, die Rechte von Kindern zu verwirklichen, wie es die UN-Kinderrechtskonvention festlegen. Anlässlich des Internationalen Kindertages bekräftigen Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, und Katja Kipping, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, ihre Forderung nach einer armutsfesten Kindergrundsicherung. Es geht den Senatorinnen um mehr Chancengerechtigkeit für Kinder und Heranwachsende.
Sozialsenatorin Katja Kipping: „Kinder haben ein Recht auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen. Die Realität sieht auch in reichen Ländern immer noch anders aus. Kinder sind ein Geschenk. Doch obwohl Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert hat, sind Kinder Armutsrisiko für Familien im Allgemeinen und Alleinerziehende im Besonderen. In Deutschland lebt mehr als jedes fünfte Kind in Armut. Das bedeutet ein Aufwachsen in beengten Wohnverhältnissen, verwehrte Bildungswege, oft das Gefühl ausgeschlossen zu sein und schlimmstenfalls mangelhafte Ernährung. Neben der Bereitstellung einer sozialen Infrastruktur, die allen Kindern offensteht, setzt sich der Berliner Senat für eine armutsfeste Kindergrundsicherung ein. Das derzeitige Hartz-IV-System sorgt dafür, dass armutsbetroffene Familien Leistungen, auf die sie einen Rechtsanspruch haben, nicht in Anspruch nehmen. Die Leistungen sind nicht an den Bedürfnissen von Kindern ausgerichtet und reichen nicht aus, um Kindern ein Aufwachsen ohne Mangel zu ermöglichen. Eine zu schaffende armutsfeste Kindergrundsicherung, die sich an den Bedarfen von Kindern für Wohnraum, Bildung, Kultur und ausgewogene Ernährung ausrichtet, ist eine der dringendsten Aufgaben, denen sich die Bundesregierung annehmen muss. Berlin wird diese Diskussion im Bundesrat und der Arbeits- und Sozialministerkonferenz weiter vorantreiben.“
Jugend- und Familiensenatorin Astrid-Sabine Busse: „Eine Kindergrundsicherung ist der richtige Weg, um mehr Stabilität für Kinder zu erreichen und die Abhängigkeit von elterlichem Sozialtransferbezug bestmöglich aufzulösen. Eine Kindergrundsicherung muss die Grundbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in den unterschiedlichen Altersphasen adäquat und ausreichend abbilden. Zusätzlich zur finanziellen Absicherung von Kindern und Jugendlichen bietet das Land Berlin bereits zahlreiche passende Angebote rund um die Themen Bildung, Teilhabe und Gesundheit. Mit der Berliner Strategie gegen Kinder- und Familienarmut werden diese Angebote besser verknüpft, bestehende Lücken geschlossen und bedarfsgerechte Angebote ausgebaut. Gemeinsam mit einer Kindergrundsicherung können wir künftig Berliner Kinder und Jugendliche besser vor Armut und ihren Auswirkungen schützen. Denn es geht darum, Kindern und Heranwachsenden gute Chancen für ihre Zukunft zu bieten.“
Am Freitag kommt in Berlin auch die Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut zu ihrer ersten Sitzung in der neuen Amtsperiode zusammen.