In der Zeit vom 9. Mai 2022 bis einschließlich 3. Juni 2022 wird in den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen an zwei Tagen in der Woche verbindlich getestet. Diese verbindlichen Testungen gelten wie bisher für Schülerinnen, Schüler, alle Dienstkräfte sowie weitere Personen, die sich regelmäßig in Schule aufhalten. Auf Wunsch kann diesem Personenkreis zudem am Freitag ein weiterer Test ausgehändigt werden, um sich dann vor Unterrichtsbeginn in der folgenden Woche zusätzlich testen zu können, in der Regel am Sonntagabend.
Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mit unserer Entscheidung, zunächst weiter eine Testpflicht anzuordnen, kommen wir den Wünschen des Landeselternausschusses und einer breiten Schulöffentlichkeit entgegen. Zuvor haben wir uns dazu auch mit Expertinnen und Experten im Hygienebeirat und mit weiteren Fachleuten ausgetauscht.“
Zum Hintergrund: Mit der aktuellen Basisschutzmaßnahmen-Verordnung des Landes Berlin wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ermächtigt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Pandemielage flexibel über die weitere Teststrategie an Schulen zu entscheiden. Verpflichtende Testungen an Schulen können in diesem Rahmen angeordnet werden. Auf dieser Grundlage hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entschieden und wird auch künftig in diesem beschriebenen Rahmen Ent-scheidungen vornehmen.