Auf Vorlage von Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, hat der Senat heute für die Kitas den Wechsel vom eingeschränkten Regelbetrieb zum Re-gelbetrieb unter Pandemiebedingungen zur Kenntnis genommen. Das bedeutet: Ab dem 19. März gelten wieder die Regel-Öffnungszeiten und alle Kinder haben Anspruch auf eine Betreuung im Umfang des individuellen Gutscheins. Früh- und Spätdienste sind im Rahmen der angebotenen regulären Öffnungszeiten anzubieten und die Maßgabe der Betreuung in möglichst stabilen Gruppen entfällt. Diese Entscheidung fiel auch im Lichte der sich abzeichnenden bundespolitischen Rahmensetzung und angesichts der seit Wochen rückläufigen Zahl der pandemiebedingt geschlossenen Kita-Gruppen.
Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Für Eltern ist es ein wichtiges Signal und eine Erleichterung, dass sie jetzt für ihr Kind wieder die volle Betreuungszeit in der Kita in Anspruch nehmen können. Ich danke den Erzieherinnen und Erziehern sowie allen Beschäftigten in den Kitas für ihre herausfordernde Arbeit in der Pandemie! “
Die Betreuung von Kindern in Kooperationseinrichtungen ist ab dem 19. März wieder möglich, auch Zusatzangebote durch Dritte sind in den Einrichtungen dann wieder zulässig. Die verpflichtenden Testungen der Kita-Kinder an drei Tagen in der Woche wird zunächst fortgesetzt. In einem weiteren Schritt ist insbesondere aufgrund der neuen bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen derzeit geplant, ab dem 1. April wieder in den regulären Regelbetrieb zu wechseln.