Die stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erhalten aufgrund des pandemiebedingten Personalausfalls weitere gezielte Unterstützungsmaßnahmen und auch mehr Geld. Gleiches gilt für die stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe Jugend. Dies geschieht auf Betreiben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
- Aufgrund des pandemiebedingten Personalausfalls wird eine einmalige Zahlung in Höhe von 200 Euro pro betriebserlaubtem Platz in den stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Das gilt auch für die stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe Jugend. Diese Zahlung kann insbesondere eingesetzt werden, um zeitlich befristet Fachpersonal oder auch Studierende aus den einschlägigen Studiengängen einzustellen. Auch ehemals Beschäftigte, die heute im Ruhestand sind, können reaktiviert werden. Zudem ist damit ein zeitlich befristeter Überstundenausgleich ebenso möglich wie der befristete Einsatz von Honorarkräften. Ein Antrag ist bis spätestens 8. April 2022 schriftlich auf dem von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung gestellten Formblattes einzureichen.
- Ab sofort wird die Maßnahme der „Mobilen Jugend Lern-Hilfe.Jetzt“ um weitere Teams auf insgesamt 50 Teams aufgestockt. Damit stehen 150 Personen zusätzlich zur Verfügung. Auch damit soll dem coronabedingten Personalausfall begegnet werden. Es geht um gezielte Lernförderung in den Heimen und Wohngruppen und um die psychosoziale Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, die in den Einrichtungen leben.
Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Den Kindern und Jugendlichen, die in Heimen und Wohngruppen leben, gilt meine besondere Unterstützung in dieser schwierigen Zeit. Deshalb freue ich mich, dass ein gemeinsamer Beschluss mit der Liga der Wohlfahrtsverbände unter Beteiligung der Senatsverwaltung für Finanzen herbeigeführt werden konnte.“
Nach wie vor erhalten die Einrichtungen Schutzausrüstungen, Masken und Tests, um den Infektionsschutz zu gewährleisten.