Die medizinische Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit einer Diabetes-Erkrankung in der Schule kann zukünftig wieder von dafür qualifizierten Schulhelferinnen und Schulhelfern geleistet werden. Dafür hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit mehreren Krankenkassen eine Vereinbarung geschlossen, auf deren Grundlage eine Kostenerstattung für die Diabetesversorgung bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung durch die leistungsverpflichtete Krankenkasse möglich ist. Dadurch entfällt für die Sorgeberechtigten die aufwändige und oft ergebnislose Suche nach einem Pflegedienst. Die notwendige Versorgung der betroffenen Schülerinnen und Schüler kann im Rahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe während der Zeit des Schulbesuchs aus einer Hand geleistet werden.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Ich freue mich sehr, dass wir hier in mehreren Gesprächen eine Einigung erzielen konnten. Für Familien von Schülerinnen und Schülern mit Diabetes-Erkrankung bedeutet das eine große Erleichterung. Denn in Berlin wäre es für sie sehr schwer geworden, einen Pflegedienst zu finden, der die Diabetes-Versorgung in der Schule übernimmt.“
Zum Hintergrund: Die Sonderpädagogik-Verordnung musste im Jahr 2019 geändert werden, weil die Leistungspflicht für die medizinische Versorgung laut Sozialgesetzbuch (SGB) V des Bundes bei den Krankenkassen liegt. In mehreren Gesprächsrunden zwischen der Fachgruppe Inklusion und Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Krankenkassenverbände konnte nun eine Vereinbarung ausgehandelt werden, die eine Kostenerstattung für ärztlich verordnete Leistungen ermöglicht, wenn diese durch Schulhelferinnen und Schulhelfer erbracht werden.