Ab dem 31. Mai können deutlich mehr Kinder die Notbetreuung in Grund- und Gemeinschaftsschulen in Anspruch nehmen. Die Notbetreuung wird für die Kinder ausgeweitet, deren Eltern keine andere Möglichkeit der Betreuung haben. Damit können Erst- bis Sechstklässler länger in der Schule bleiben und pädagogisch betreut werden, auch in der Zeit, in der sie nicht am Wechselunterricht teilnehmen. Bisher haben nur Eltern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, Anspruch auf Notbetreuung. Das gilt etwa, wenn wenigstens ein Elternteil in einem sogenannten systemrelevanten Beruf arbeitet. Auch Alleinerziehende haben jetzt schon Anspruch auf einen Platz in der Notbetreuung für ihr Kind.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mit der erweiterten Notbetreuung wollen wir Eltern entlasten, deren Kinder derzeit im Wechselmodell beschult werden. Denn durch die weiteren Öffnungsschritte in einigen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens werden mehr Eltern ganz konkret vor die Herausforderung gestellt, Beruf und Familie zu vereinbaren. Wir lassen die Eltern in dieser Situation nicht allein.“
In den Sommerferien ist dann geplant, wieder die reguläre Ergänzende Förderung und Betreuung (Hortbetreuung) anzubieten.
Zudem eröffnet die neue Schul-Hygiene-Covid-19-Veordnung, die voraussichtlich am 31. Mai in Kraft tritt, den Schulen die Möglichkeit, dass Exkursionen und pädagogische Veranstaltungen im Freien wieder in ganzen Lerngruppen stattfinden können. Auch Veranstaltungen zur Verleihung der Abiturzeugnisse sowie Veranstaltungen zum Abschluss des Schuljahres sind zulässig. Entscheidend sind die dann gültigen Personenobergrenzen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und im Freien.