Wegen der teilweisen Schulschließungen während der Corona-Pandemie können bei Schülerinnen und Schülern Lernrückstände auftreten. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bietet daher nach den Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien jetzt auch in den Osterferien wieder die Ferienschule für Berliner Schülerinnen und Schüler an: Die Frühlingsschule 2021 richtet sich an Zweitklässlerinnen und Zweitklässler an Grundschulen und bietet Lernangebote für die Grundfertigkeiten Rechnen, Lesen, Schreiben und Frühenglisch. An den weiterführenden Schulen wird es für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 Lernangebote in den Fächern Mathe, Deutsch und in der ersten Fremdsprache geben. Sollte es noch freie Plätze geben, können auch Angehörige der Klassen 7 und 8 dieses Angebot wahrnehmen. Berlin richtet im Rahmen der Frühjahrsschule 2021 gut 400 Lerngruppen für bis zu 4.000 Schülerinnen und Schüler ein; je Lerngruppe können so bis zu zehn Kinder und Jugendliche in einem wöchentlichen Umfang von 15 Zeitstunden miteinander lernen. Zu dem Konzept gehören neben vor- und nachbereitenden Gesprächen auch Logbücher und Zertifikate.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Lernrückstände können eine Folge der teilweisen Schulschließungen sein. Wir sind in Berlin früh dagegen vorgegangen: Seit den Sommerferien 2020 gab es stets Ferienschulangebote. Diese gute Tradition setzen wir mit der Frühjahrsschule während der Osterferien fort.“
Zur Umsetzung des Projektes während der Winterferien standen zunächst 650.000 Euro zur Verfügung. Für die Realisierung der Frühjahrsschule werden weitere 765.000 Euro bereitgestellt. Für die Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen wird ebenfalls eine Frühjahrsschule mit insgesamt 1040 verfügbaren Plätzen angeboten. Viele Anmeldungen kommen hier aus dem Bereich der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) und aus Willkommensklassen. Die Teilnahme an der Frühjahrsschule 2021 ist wie die bisherigen Ferienschulangebote kostenlos.
Das Angebot an den allgemeinbildenden Schulen richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die von der Zuzahlung zu Lernmitteln befreit sowie Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (LmB/BuT) sind. Lehrkräfte haben diese Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an diesem Programm vorgeschlagen. Bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler werden neu zugewanderte Kinder in Notlagen besonders berücksichtigt.