Die Corona-Pandemie und die damit steigenden Anforderungen an den Hybrid- und Wechselunterricht und ähnliche Modelle verursachen einen akuten Bedarf hinsichtlich der Verbesserung der Anbindung von Klassenräumen an das Internet. Bis zur Ausstattung der Schulstandorte mit einer leistungsstarken Breitband-Glasfaseranbindung und entsprechend ertüchtigten Netzwerk- und WLAN-Strukturen in den Gebäuden stellt die Bereitstellung von lokalen WLAN-Netzen in den Klassenräumen auf Basis mobiler Router mit Mobilfunkanbindung eine pragmatische Interimslösung dar.
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird daher für jede Schule mobile Sim-Kartenrouter zur Verfügung stellen. Die Schulen erhalten diese mobilen Router als zügig realisierbare Zwischenlösung. Eine einfache Nutzung ist mit Steckdose und Fenster möglich. Mit der Bereitstellung der Router können die Pädagoginnen und Pädagogen den Unterricht wesentlich flexibler gestalten. Ziel ist es, dass auch der klassische Hybridunterricht für halbierte Lerngruppen so verstärkt angeboten werden kann: Der eine Teil der Lerngruppe lernt dann in Präsenz, während der andere Teil der Lerngruppe an den Bildschirmen interaktiv am Unterricht teilnehmen kann.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Wir wollen unseren Schulen eine zügige technische Unterstützung bereitstellen, die eine pragmatische Zwischenlösung für die Glasfaseranbindung ist. So können wir den Schulen die Möglichkeit geben, dass die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung des schulisch angeleiteten Lernens zu Hause vorhanden sind. Zudem können die Pädagoginnen und Pädagogen die Router auch im Präsenzunterricht nutzen und dadurch nicht nur die Unterrichtsqualität steigern, sondern gleichzeitig auch die Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler weiter fördern.“
Die Anschaffungs-, Vertrags- und Lieferkosten werden zentral von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie getragen. Dazu gibt es in dieser Woche eine Abfrage bei den Schulleitungen, damit die Senatsbildungsverwaltung eine Übersicht über die konkreten Bedarfe erhält. Es gilt bei den Meldungen das Prinzip der Freiwilligkeit. Entsprechende Mobilfunkverträge sind unterschriftsreif.
Die beruflichen Schulen verfügen in der Regel bereits über eine leistungsfähige Breitband-Glasfaseranbindung, können aber auch mobile Router als zusätzlichen Bedarf anmelden.