Rechtzeitig zum Start des neuen Schuljahres hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Anschub-Reserve von nahezu 300 000 Mund-Nasen-Bedeckungen beschafft. Diesen Schutz wird die Senatsverwaltung nun den Außenstellen der regionalen Schulaufsicht zur Verfügung stellen. Damit wird sichergestellt, dass die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung an den Schulen umgesetzt werden kann. Diese Pflicht besteht in Berlin in Schulgebäuden außerhalb des Unterrichts sowie außerhalb der außerunterrichtlichen und ergänzenden Förderung und Betreuung (Hortbereich).
Prinzipiell halten Schulen Mund-Nasen-Bedeckungen für Schülerinnen und Schüler bereit, die ihre Masken vergessen oder verloren haben. Die meisten Schülerinnen und Schüler verfügen ohnehin bereits über Mund-Nasen-Schutz, weil sie zum Beispiel regelmäßig im öffentlichen Nahverkehr unterwegs sind, wo ebenfalls eine Plicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt. Sollte die in den Schulen vorgehaltenen Mund-Nasen-Bedeckungen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, den zusätzlichen Schutz in den Außenstellen der regionalen Schulaufsicht abzuholen. Zudem stellen auch einige Bezirke als Schulträger solche Masken zur Verfügung.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Der Gesundheitsschutz des gesamten Schulpersonals sowie aller Schülerinnen und Schüler hat für mich oberste Priorität. Deshalb hat Berlin als eines der ersten Bundesländer auch eine sogenannte Maskenpflicht für die Schulen beschlossen. Ich bin zuversichtlich, dass es im Zusammenspiel mit allen Beteiligten gelingt, diese umzusetzen. Denn wir müssen achtsam miteinander umgehen. Unser Ziel ist es, den Gesundheitsschutz und das Recht auf Bildung in Einklang zu bringen. Das fordert uns alle.“
Mit der Anschub-Reserve stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sicher, dass es vor Ort an den Schulen zu keinen Engpässen kommt. Es gilt die Devise: Kein Kind soll nach Hause geschickt werden, weil es keinen Mund-Nasen-Schutz trägt.