Freie Schulen können DigitalPakt-Mittel beantragen

Pressemitteilung vom 09.07.2020

Die Zuwendungsrichtlinie zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 für Schulen in freier Trägerschaft wurde nun im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht. Diese ist neben der Verwaltungsvereinbarung (VV) „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“, geschlossen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern, und der Landeshaushaltsordnung (LHO) des Landes Berlin die wesentliche Grundlage für die Gewährung der Zuwendungen.

Das Land Berlin wird aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur in der Laufzeit rund 257 Millionen Euro Bundesmittel für die Errichtung und Verbesserung digitaler technischer Infrastrukturen sowie Lehr-Lern-Infrastrukturen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen erhalten. Daran können Ersatzschulträger anteilig partizipieren.

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Wir müssen gute Voraussetzungen für eine digitale Bildung schaffen und mit Hochdruck an der Weiterentwicklung arbeiten. Das hat uns nicht zuletzt die Corona-Krise vor Augen geführt. Erfreulicherweise ist es uns jetzt in guter Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung gelungen, dass auch Träger von Schulen des Gesundheitswesens berücksichtigt werden können.“

Die Zuwendung wird den freien Schulträgern auf Antrag gewährt. Diese entscheiden über die Verteilung an die in ihrer Trägerschaft geführten Ersatzschulen.

Weitere Informationen zur Umsetzung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 in Berlin und alle benötigten Vorlagen: www.berlin.de/sen/bildung/schule/digitale-schule/digitalpakt