Berlin wird in den kommenden Sommerferien und auch in den Herbstferien eigene Sommerschulen einrichten, in denen Kinder und Jugendliche Lernrückstände aufholen können, die durch die Corona-bedingten Schließzeiten entstanden sind. Die Sommerschule 2020 richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sowie Anspruchsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz (LmB/BuT) sind. Es können auch Schülerinnen und Schüler ausgewählt werden, die aufgrund der Corona-Pandemie in eine Problemlage geraten sind, die zur Verursachung eines Lernrückstandes beigetragen hat. Die Schülerinnen und Schüler werden insbesondere von den Klassenleiterinnen und Klassenleitern für die Teilnahme an diesem Programm vorgeschlagen.
Die Teilnahme am Sommerschulen-Programm erfolgt auf freiwilliger Basis und dient dem Nachholen von Unterrichtsinhalten. Das Programm „Sommerschule 2020“ soll in den Sommer- und Herbstferien für die Jugendlichen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 sowie für Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 angeboten werden. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie rechnet damit, dass hier kurzfristig bis zu 8000 Jugendliche und bis zu 4800 Kinder erreicht werden können.
Bildungssenatorin Sandra Scheeres: „Es ist ein Schwerpunkt meiner politischen Tätigkeit in der Corona-Krise, dass wir Lernrückständen unserer Schülerinnen und Schüler, die durch die teilweisen Schulschließungen entstanden sind, so klein wie möglich halten. Deshalb bieten wir insbesondere benachteiligten Kindern und Jugendlichen an, die neuen Sommerschulen zu besuchen. Zudem habe ich das Programm „LernBrücken“ initiiert, und das Land Berlin hat auf mein Betreiben hin in einem ersten Schritt 9500 Tablets für besonders bedürftige Schülerinnen und Schülern erworben.“
Die Sommerschulen für Jugendliche bietet vor allem Unterrichtsinhalte in den drei Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch an, die am Ende der Jahrgangsstufe 10 Prüfungsfächer im Mittleren Schulabschluss darstellen. Für die Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 geht es neben einem guten Ankommen in der Schule vornehmlich um die Alphabetisierung, die Lese- und Schreibförderung sowie um den Erwerb mathematischer Grundkompetenzen.
Die Lerngruppen bestehen jeweils aus maximal acht Personen, wöchentlich soll es 15 Stunden Lernangebot geben. Für Jugendliche soll es ein Angebot von mindestens zwei Wochen in den Sommerferien und von ein oder zwei Wochen in den Herbstferien geben. Das Lernangebot für Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe erfolgt in der Regel in den Stammgrundschulen oder in einer Nachbarschule.
Als Förderkräfte werden in erster Linie pensionierte Lehrkräfte, Lehramtsstudierende, Willkommensklassenlehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen etc. auf Honorarbasis über einen freien Träger beschäftigt. Eine Qualifizierung der Förderkräfte erfolgt über die regionale Fortbildung. Die Schulen sollen die teilnehmenden Kinder der Jahrgangsstufen 1 und 2 bis zum 8. Juni melden, diejenigen der Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 bis zum 12. Juni. Im Vorfeld der Sommerschulen sind Gespräche zwischen Lehrkraft, Eltern sowie den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern vorgesehen.
Hinzu kommen die beruflichen Schulen und Oberstufenzentren, die ebenfalls Sommerschulen anbieten werden. Das Angebot richtet sich in diesem Bereich an Schülerinnen und Schüler, die eine engmaschigere Präsenzzeit benötigen. Insbesondere in der Berufsvorbereitung und in den Willkommensklassen erhalten sie Unterstützung in den Kernfächern, in der Entwicklung der beruflichen Handlungskompetenz sowie in der Sprach- und Digitalkompetenz. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Anschlussorientierung, also den Übergang in berufliche oder weiterqualifizierende Angebote. Das Angebot steht ebenso weiteren Schülergruppen offen, die pandemiebedingt Unterrichtsstoff nachholen möchten oder sonstigen Unterstützungsbedarf haben.