Das Recht auf Bildung aller Schülerinnen und Schüler hat für die Kultusministerinnen und -minister höchste Priorität. Die Wahrung der Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit sind wie der Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler sowie des pädagogischen Personals ebenfalls von zentraler Bedeutung. Daher hat sich die Kultusministerkonferenz auf einen Rahmen verständigt, innerhalb dessen die Länder die Wiederaufnahme des Unterrichts in eigener Regie regeln können. Enthalten sind u.a. Leitlinien zum gestuften Unterrichtsbeginn, zu Hygienemaßnahmen, zu Schulfächern, zur Pausengestaltung sowie zur Notbetreuung.
Berlin hat sich in den Beratungen für eine gezielte Förderung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf stark gemacht. Zusätzlich zur stufenweisen Ausweitung des Unterrichts für einzelne Jahrgänge sollen pädagogische Präsenzangebote speziell für diese Schülerinnen und Schüler möglich sein.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mir ist wichtig, dass wir in der Corona-Krise die Schülerinnen und Schüler im Blick behalten, die es besonders schwer haben, Zuhause zu lernen. Das können Kinder sein, die Lern- oder Sprachdefizite haben oder in sehr beengten Wohnverhältnissen leben und über keine ausreichende technische Ausstattung verfügen. Für diese Schülerinnen und Schüler schaffen wir pädagogische Präsenzangebote in den Schulen. Und aus meiner Sicht sind diese pädagogischen Präsenzangebote wichtiger als dass ganze Jahrgänge vor dem Sommer komplett an die Schulen zurückkehren.“
Das bundesweit einzigartige Programm LernBrücken, das Senatorin Scheeres initiiert hat, bietet zudem personelle Unterstützung sowie die Expertise der Jugendhilfe für eine bestmögliche Begleitung und individuelle Förderung. Parallel beschaffen wir mobile digitale Endgeräte für sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler. Auch die Notbetreuung in Kitas und Schulen wird ausgeweitet.
Die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben die Kultusministerkonferenz beauftragt, bis zum 29. April 2020 ein Konzept für eine Wiederaufnahme des Schulunterrichts vorzulegen.
Dieses Rahmenkonzept hat die Kultusministerkonferenz heute fertiggestellt und an die Ministerpräsidentenkonferenz und das Bundeskanzleramt übermittelt. Die Bundeskanzlerin berät sich am 30. April 2020 mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zu weiteren Schritten in der Covid-19-Pandemie.