Mit temporären Schulbaumaßnahmen wird Berlin in den kommenden Jahren mindestens 3500 zusätzliche Schulplätze schaffen. Das entsprechende Bedarfsprüfungs- und Mittelabrufverfahren haben nun Finanzsenator Matthias Kollatz und Bildungssenatorin Sandra Scheeres unterzeichnet. Als temporärer Bedarf sind grundsätzlich solche Maßnahmen zu verstehen, die zum Schuljahresbeginn 2020/21 oder zum Schuljahresbeginn 2021/22 realisiert werden.
Die Pavillons, Container und „fliegenden Klassenzimmer“ haben eine Standzeit von unter fünf Jahren und sind nicht bereits Teil einer Baumaßnahme. Besonders hilfreich: Die temporären Baumaßnahmen, die bisher gemeldet sind, können ohne Prüfverfahren umgesetzt werden. Es kann auch deshalb beschleunigt gebaut werden, weil in vielen Fällen auf eine Bauplanungsunterlage verzichtet werden kann. Diese wird nur notwendig, wenn Fundamente angelegt oder Versorgungsleitungen installiert werden müssen.
Bildungssenatorin Sandra Scheeres: „Wir werden in den kommenden zehn Jahren in Berlin über 60 Schulgebäude neu errichten. Diese entstehen aber natürlich nicht von heute auf Morgen. Deshalb greifen wir in den nächsten Jahren auf die temporären Bauten zurück. Ich bin froh, dass wir hier nun ein unbürokratisches Verfahren entwickelt haben.“
Die Senatsfinanzverwaltung hat zudem für weitere temporäre Schulbaumaßnahmen ein eigenes Prüfverfahren entwickelt. Die Gemeinsame Geschäftsstelle Schulbauoffensive der Berliner Bezirke hat in Kooperation mit der Geschäftsstelle des Regionalverbundes Nord-West eine Hilfestellung für die Umsetzung erarbeitet. Das Prüfergebnis ist dem Antrag schriftlich beizufügen.
Die Entscheidung, ob Bauplanungsunterlagen oder Planungsunterlagen aufgestellt werden, verbleibt letztlich bei den Baudienststellen. Wichtig ist, dass die temporären Bauten möglichst zügig entstehen.