Möglichst keinen Schüler und keine Schülerin zurücklassen, ist das erklärte Ziel der Berliner Bildungspolitik. Deshalb erfährt das Thema Schuldistanz, und damit das Vermeiden von unentschuldigtem Fehlen in der Schule, besondere Aufmerksamkeit im Rahmen der Qualitätssicherung der Berliner Schulen. Das ist umso wichtiger, seit pandemiebedingt nicht immer Präsenzunterricht stattfindet. Neben den bereits erheblichen Anstrengungen der Berliner Schulen zur Senkung der unentschuldigten Fehlzeiten wird jetzt in zwei weiteren Bezirken das Unterstützungsprojekt „Deine Stärken Aktivieren!“ auf den Weg gebracht.
Das Projekt „Deine Stärken Aktivieren“, das im Bezirk Steglitz-Zehlendorf entwickelt wurde und bereits erfolgreich arbeitet, ist ein niedrigschwelliges, schulisches Angebot für schuldistante Schülerinnen und Schüler. In Kooperation mit der Senatsverwaltung werden nach dem Steglitz-Zehlendorfer Beispiel Projekte für schuldistanzierte Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 und 6 jetzt in Spandau und Reinickendorf eingerichtet. In diesen temporären Lerngruppen arbeiten neben Lehrkräften auch sozialpädagogische und psychologische Fachkräfte mit den Schülerinnen und Schülern, um schuldistantes Verhalten zu überwinden. Ziel ist es, dass die Betroffenen nach der Wiedereingliederung in die Regelschule einen Schulabschluss erreichen. „Deine Stärken Aktivieren!“ soll im Jahr 2021 noch in weiteren Bezirken angeboten werden.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Schulverweigerung ist ein Symptom für ein komplexes individuelles Problem des einzelnen Kindes: Je früher ein Unterstützungsbedarf erkannt und Hilfen angeboten werden, desto höher sind die Erfolgschancen für eine positive Entwicklung. Deshalb finde ich es gut, dass wir den Fokus mit dem neuen Projekt gegen Schuldistanz nun ganz bewusst auf die Grundschulen legen.“
Neben diesem Vorhaben werden weitere Maßnahmen zu Vermeidung von Schuldistanz auf den Weg gebracht. Schuldistanz ist bereits ein Problem in der Grundschule, dem frühzeitig begegnet werden muss. Als Konsequenz daraus sollen neben Lehrkräften, Schulsozialarbeitern und Schulsozialarbeiterinnen auch Erzieherinnen und Erzieher vermehrt bei der Begegnung von Schuldistanz tätig werden. Dabei sollen die Erfahrungen mit bereits erfolgreichen Maßnahmen gegen Schuldistanz auf weitere Schulen übertragen werden.
Mit dem Landeselternausschuss soll darüber hinaus abgestimmt werden, inwieweit der Ausschuss seinen Einfluss auf die Verantwortungsübernahme von Eltern für den Schulbesuch ihrer eigenen Kinder zur ganzheitlichen Thematisierung des Problems von Schuldistanz verstärkt einbringen kann. Bereits auf den Weg gebracht ist der neue Handlungsleitfaden zur Kooperation von Schule-Jugendhilfe im Kinderschutz. Das Thema Schuldistanz, mit seinen negativen Auswirkungen auf Bildungs- und Lebensverläufe, wird im neuen Leitfaden deutlich stärker pointiert. Schulisches Personal wird nun bspw. verpflichtet, eine verbindliche „Meldung des Verdachtes auf Kindeswohlgefährdung“ an das zuständige Jugendamt bei unentschuldigten Fehlzeiten von mehr als 11 Tagen pro Schulhalbjahr auszulösen. Auch in der Lehrkräftefort- und -weiterbildung sowie bei der Führungskräftequalifizierung soll das Thema Schuldistanz verstärkt berücksichtigt werden. Ebenso wird Schuldistanz noch stärker in den Fokus der schulaufsichtlichen Arbeit, zum Beispiel bei den Schulverträgen, und bei der schulischen Beratung.
Auch die aktuelle Handlungsorientierung zur Schulsozialarbeit unter Corona-Bedingungen gibt hier konkrete Empfehlungen. Die Schulsozialarbeit wird im kommenden Jahr noch einmal deutlich aufgestockt, so dass dann an jeder Schule mindestens eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter tätig sein wird.