Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet es Lehrkräften, Polizistinnen und Polizisten sowie Justizbediensteten, im Dienst religiöse Symbole offen sichtbar zu tragen. Bereits im vergangenen Jahr hatte Bildungssenatorin Sandra Scheeres ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben, das die Vereinbarkeit des Neutralitätsgesetzes mit dem Grundgesetz, bezogen auf den Schuldienst, prüfen sollte. Zudem sollte geprüft werden, ob das seit dem Jahr 2005 gültige Neutralitätsgesetz mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz konform geht. Nun liegt das Gutachten vor.
Anlass, das Gutachten in Auftrag zu geben, war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2015. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte sich damals gegen ein pauschales Kopftuchverbot an Schulen ausgesprochen, was seither im Widerspruch steht zur Entscheidung des Zweiten Senats aus dem Jahr 2003. In der Folge musste das Land Berlin in einzelnen Fällen Schadensersatz an abgelehnte Bewerberinnen zahlen, die nicht ohne Kopftuch an allgemeinbildenden Schulen unterrichten wollten.
Als Gutachter konnte der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Wolfgang Bock gewonnen werden. Bock ist seit 2012 außerordentlicher Professor an der Juristischen Fakultät der Justus-Liebig-Universität im hessischen Gießen. Als Richter hat er unter anderem am Landgericht Frankfurt/Main und am Verwaltungsgericht Wiesbaden gearbeitet. Später war er an Forschungsprojekten zu Rechtskulturen islamischer Gesellschaften und zum islamischen Religionsunterricht beteiligt. Seit 2008 hat er einen Lehrauftrag für Nah- und Mittelost-Studien an der Universität Marburg. Er ist auch Studienreferent für Staats- und Völkerrecht an der Bundesakademie für Sicherheitspolitik in Berlin.
Das komplette Gutachten können Sie nachstehend herunterladen.