Sigrid Klebba, Staatssekretärin für Jugend und Familie, hat sich gestern mit Berliner Tagesmüttern in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zum Gespräch getroffen. Anlass war die Kritik von Tagespflegepersonen am Verfahren zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen und damit verbundene Steuerrückzahlungen für 2017 und 2018. Tagespflegepersonen befürchteten, dass als Folge einer angekündigten Verfahrensänderung die Zahlungen des Landes für 2019 gekürzt werden und damit erhebliche Einkommenseinbußen zu erwarten sind. Frau Klebba hatte die Tagesmütter daher zum Gespräch eingeladen.
Sigrid Klebba: „Es war ein konstruktiver Austausch und ich hoffe, dass viele Sorgen genommen werden konnten. Ich habe zugesagt, dass die Entgelt-Zahlungen des Landes an die Tagespflegepersonen nicht gekürzt werden und auch keine Entgelt-Rückforderungen erhoben werden. Stattdessen verbessern wir das Einkommen der Tagespflegepersonen. Künftig wird auch die sogenannte mittelbare pädagogische Arbeit, also Vor- und Nachbereitungszeiten, vergütet. Diese bereits länger geplante Verbesserung wollen wir vorziehen. Sie soll rückwirkend zum 1. Januar 2019 gelten. Tagespflegepersonen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Kindertagesbetreuung in Berlin. Es ist das erklärte Ziel der Senatsverwaltung, die Kindertagespflege zu stärken und auszubauen.“
Bei dem Gespräch standen drei Punkte im Vordergrund:
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Die Ankündigung eines neuen Abrechnungsverfahrens für Sozialversicherungsbeiträge in 2019:
Im Entgelt, das das Land Berlin Tagespflegepersonen zahlt, sind die Sozialversicherungsbeiträge pauschal enthalten. Wenn Tagespflegepersonen tatsächlich weniger an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen als diese Pauschale beträgt, muss die Differenz versteuert werden. Um diese Differenz gering zu halten, war für 2019 eine Verfahrensänderung angekündigt worden: In 2019 sollten Tagesmütter die tatsächlichen Zahlungen an ihr Jugendamt melden und die Entgelte sollten entsprechend angepasst werden. Die teilweise missverständlich formulierte Ankündigung dieses neuen Verfahrens hatte für erhebliche Unruhe und Angst vor Einkommensverlusten gesorgt.
Wie Sigrid Klebba gestern betonte, wird von dieser Änderung abgesehen. Auch in 2019 wird so verfahren wie in den vergangenen Jahren. Das Land zahlt wie bisher Entgeltsummen, die Pauschalen für Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Wenn Tagespflegepersonen tatsächlich weniger bezahlen, müssen sie die Differenz entsprechend versteuern. Wenn Tagespflegepersonen es jedoch wünschen, kann die Entgeltsumme auch angepasst werden, so dass die Differenz von vornherein geringer ausfällt. 2020 gibt es dann ein neues, transparentes Verfahren.
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Steuerrückzahlung
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie kann die individuellen Steuerbescheide nicht beeinflussen. Frau Klebba hat in den vergangenen Tagen in Gesprächen mit der Finanzverwaltung auf die besondere Situation der Tagespflegepersonen hingewiesen. Wenn Steuerforderungen nicht sofort erfüllt werden können, besteht die Möglichkeit der Stundung durch einen Antrag beim jeweiligen Finanzamt.
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Höheres Entgelt/Künftiges Verfahren
Es ist bereits geplant, das Entgelt für Tagespflegepersonen 2020 zu erhöhen. Um Tagespflegepersonen in der gegenwärtigen Situation zu unterstützen, soll ein Teil der geplanten Einkommensverbesserung nun vorgezogen werden. Rückwirkend zum 1. Januar 2019 soll die mittelbar pädagogische Arbeit – das heißt, Vor- und Nachbereitungszeit, Elterngespräche – mit 45 Euro pro Kind und Monat vergütet werden. Dies soll mit Mitteln des Gute-Kita-Gesetzes finanziert werden.
Unabhängig von der Entgelterhöhung wird ab 2020 ein neues Verfahren für die Erstattung der (hälftigen) Sozialversicherungsbeiträge eingeführt. Im Unterschied zu bisher kommt dann die Erstattung zum Entgelt noch hinzu und das jetzt aufgetretene Problem hoher Steuernachzahlungen wird vermieden.
Sigrid Klebba hat den Tagesmüttern zugesichert, dass man bei der Ausgestaltung der neuen Regelungen im Gespräch bleibt.