„Mit dem neuen Gesetz sagen wir allen Berliner Kindern und Jugendlichen: Das ist auch eure Stadt. Mischt euch ein, gestaltet mit. Ihr habt ein Recht darauf!“, betont Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, nachdem das Berliner Abgeordnetenhaus heute mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie von CDU und FDP das neue Jugendförder- und Beteiligungsgesetz beschlossen hat. Es kann nun wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten
Zugleich unterstreicht Scheeres: „Berlin übernimmt hier eine bundesweite Vorreiterrolle. Mit dem Gesetz strukturieren wir die Jugendarbeit in Berlin mit all ihren Angeboten neu und verankern Mitbestimmungsrechte für Kinder und Jugendliche. Wir sichern ein vielfältiges Angebot für Kinder und Jugendliche in allen Bezirken, von Jugendclubs und Abenteuerspielplätzen über Festivals und Jugendreisen bis hin zu den Kinder- und Jugendparlamenten. Die Zeit, in der Jugendarbeit stetig ausgedünnt wurde, ist damit endgültig vorbei. Mehr noch: Wir kehren den Trend um und stärken die Jugendarbeit. In Folge der Gesetzesänderung werden in den kommenden vier Jahren den Bezirken 25 Millionen Euro mehr für die Jugendarbeit zur Verfügung stehen.“
Scheeres hatte im Januar den Gesetzentwurf für das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz (Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kinder und Jugendhilfegesetzes – AG KJHG. Gesetz zur Förderung der Beteiligung und Demokratiebildung junger Menschen) in den Senat eingebracht und damit ein wichtiges Vorhaben der Koalition umgesetzt.
Als wesentliches Ziel ist im neuen Gesetz die Demokratiebildung und Beteiligung junger Menschen vorgegeben. Scheeres: „Wir setzen jungen Menschen nicht einfach Projekte vor. Wir geben ihnen die Mittel und Möglichkeiten, selbst aktiv zu werden, zu gestalten und mitzuentscheiden. Erstmals werden durch das Gesetz die unterschiedlichen Angebotsformen der Jugendarbeit festgeschrieben, die es in allen Bezirken geben soll. Außerdem werden qualitative und quantitative Standards festgelegt. Durch die Beteiligung bei den Jugendförderplänen, die es auf Bezirks- und Landesebene geben muss, bestimmen Kinder und Jugendliche mit, welche Angebote es künftig geben wird.“
Im Vorfeld des Entwurfs hatte ein intensiver Austausch mit den Bezirken, Vertretungen der Wohlfahrts- und Jugendverbände sowie des Landesjugendhilfeausschusses stattgefunden. Außerdem wurden rund 10.000 Kinder und Jugendliche beteiligt und zu ihren Erwartungen befragt.
Angebote der Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VII sind bundesrechtlich vorgegebene Leistungen, die durch Landesrecht (AG KJHG) konkretisiert und vom Land Berlin und den Bezirken umgesetzt werden. Das Jugendförder- und Beteiligungsgesetz legt nun fest:
- Ziele: Jugendarbeit dient der Demokratiebildung. Sie soll junge Menschen zu einem eigenverantwortlichen gesellschaftlichen und politischen Handeln befähigen. Beteiligung ist das zentrale Gestaltungsprinzip der Jugendarbeit.
- Schwerpunkte der Jugendarbeit sind politische und soziale Bildung, Beteiligung, sportorientierte, medienbezogene, interkulturelle sowie geschlechterreflektierte Jugendarbeit, kulturelle, naturkundliche und technische Bildung sowie internationale Jugendarbeit.
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Angebote: Diese fünf Angebotsformen sollen in allen Bezirken vorgehalten werden:
1. standortgebundene offene Jugendarbeit (z. B. Jugendclubs, Abenteuerspielplätze),
2. standortungebundene offene Jugendarbeit (z. B. Festivals, Rock- und HipHopMobile),
3. Erholungsfahrten und -reisen, internationale Begegnungen,
4. Unterstützung der Beteiligung junger Menschen (z. B. selbstverwaltete Projekte),
5. Gruppenbezogene, curricular geprägte Jugendarbeit (z. B. Seminare). - Fachstandards: Für jede Angebotsform werden fachliche Standards in Hinsicht auf Qualität (Ausstattung) und Umfang (bezogen auf die Einwohnerzahl junger Menschen) erarbeitet. Die Standards tragen dazu bei, dass alle Angebotsformen in allen Bezirken angeboten werden.
- Förderpläne: Auf Landes- und Bezirksebene müssen alle vier Jahre und unter Beteiligung junger Menschen Jugendförderpläne erstellt werden. Diese sind Steuerungsinstrumente für bezirkliche und landesweite Planungen.
- Finanzierung: Die bisherige Regel, wonach die Mittel für die Jugendarbeit mindestens 10 Prozent der Mittel für die Jugendhilfe zu betragen haben („10-Prozent-Regel“), hat sich für die Sicherung und Steuerung von Jugendarbeit in Berlin als nicht geeignet erwiesen. Die Finanzierung wird sich künftig aus dem Fachstandard Umfang ableiten. Dieser ermöglicht eine bedarfsorientiertere Jugendarbeit.
- Ehrenamtliches Engagement: Für leitende und helfende Tätigkeiten in förderungswürdigen Organisationen der Jugendarbeit erhalten junge Menschen einen verbindlichen Anspruch auf Freistellung vom Arbeitgeber (bis zu zwölf Arbeitstage im Kalenderjahr).