Heute hat der Bundesrat die für den DigitalPakt nötige Grundgesetzänderung beschlossen. Bildungssenatorin Sandra Scheeres: „Berlin kann sich aus dem 5-Milliardenprogramm auf 257 Mio. € freuen, die zusätzlich zu den Landesmitteln den Schulen zur Verfügung stehen. Allein in diesem Jahr werden wir aus dem Pakt voraussichtlich rund 38 Mio. € investieren können. Unser Ziel ist es, dass alle Schulen einen leistungsstarken Server haben und ihre technische Ausstattung verbessern können. Mit dem Digitalpakt machen wir die Schulen fit für das Lernen in der digitalen Welt.“
Die Schwerpunkte dieses DigitalPakts liegen auf der Verbesserung der digitalen Vernetzung der Schulgebäude und dem Ausbau des WLANs. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen mobile Endgeräte wie Tablets, Notebooks, PCs und Präsentationstechniken angeschafft werden. Zum neuen Schuljahr soll mit dem Aufbau der IT-Infrastruktur durch Beschaffung von Standardschulservern, strukturierter LAN-Vernetzung der Schulen sowie Ausbau des WLAN der Schulen begonnen werden. Die für die Beschaffung von IT-Infrastruktur benötigten Rahmenverträge sind beim IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) bereits vorhanden, so dass sehr schnell die Mittel in die Umsetzung des DigitalPakts fließen können. Die Schulträger sind Antragssteller und benötigen hierfür IT-Entwicklungskonzepte für die Sicherstellung der Anschlüsse der Schulen.
Damit die Maßnahmen aus dem DigitalPakt effizient genutzt werden können, wird Berlin die Schulen sukzessive an ein Glasfasernetz anschließen. In einem ersten Schritt werden bereits 2019 alle Berufsschulen angeschlossen. Bei den allgemein bildenden Schulen wird Berlin bezirksweise vorgehen und mit Neukölln starten. Sandra Scheeres: „Jede Schule soll eine Datenversorgung von 1 Gbit/s erhalten, um ein schnelleres Internet nutzen zu können.“ Mit der Ausweitung der IT-Wartung durch Externe auf alle allgemein bildende Schulen hat die Senatsverwaltung bereits eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung des DigitalPakts geschaffen.
Was machen die Schulen, was machen die Bezirke?
Die Schulen erstellen bzw. aktualisieren ihre Medienkonzepte inklusive der bedarfsgerechten Fortbildungskonzepte für die Lehrkräfte im Rahmen ihres Schulprogramms in Verbindung mit dem schulinternen Curriculum unter besonderer Berücksichtigung des Basiscurriculums Medienbildung.
Die Bezirke erstellen ein IT-Entwicklungskonzept für die Schulen in ihrer Region. Dieses Konzept beinhaltet eine Bestandsaufnahme bestehender und benötigter Ausstattung mit Bezug zum beantragten Fördergegenstand und eine Bestandsaufnahme der aktuellen Internetanbindung.
Was kann jetzt letztlich gefördert werden?
1. Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen;
2. schulisches WLAN;
3. Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen (zum Beispiel Lernplattformen, pädagogische Kommunikations- und Arbeitsplattformen, Portale, Cloudangebote), soweit sie im Vergleich zu bestehenden Angeboten pädagogische oder funktionale Vorteile bieten;
4. Anzeige- und Interaktionsgeräte (zum Beispiel interaktive Tafeln, Displays nebst zugehöriger Steuerungsgeräte) zum Betrieb in der Schule, mit Ausnahme von Geräten für vorrangig verwaltungsbezogene Funktionen;
5. digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung;
6. schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones).