Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat mit Wirkung zum
1. Februar 2019 die Abteilung „Familie und frühkindliche Bildung“ gegründet. Sie ist künftig für die Bereiche Kinderbetreuung und Familienförderung zuständig. Die neue Abteilung geht aus der bisherigen Abteilung III „Jugend und Familie, Landesjugendamt“ hervor.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Mit der neuen
Abteilung V reagieren wir auf die gestiegenen Anforderungen im Kita- und Familienbereich und stellen die Verwaltung entsprechend neu auf. Diese Themenfelder gewinnen immer mehr an Bedeutung. Die bisherige Bündelung der Zuständigkeiten innerhalb der Abteilung III war angesichts der Vielfalt der Themen sowie der Größe der Organisation nicht mehr sinnvoll.“
Die neue Abteilung V „Familie und frühkindliche Bildung“ ist ab sofort für die Aufgabenfelder Kindertagesbetreuung, Familienförderung und Aufsichten sowie für die Gesamtjugendhilfeplanung und die IT-Fachverfahren ISBJ verantwortlich. Die Zusammenführung der Kindertagesbetreuung und der Familienförderung unterstreicht die Bedeutung von Betreuungsangeboten für junge Familien. Darüber hinaus soll auf diese Weise eine engere Verzahnung von Betreuungsangeboten mit Ansätzen der Mehrgenerationenhäuser und Familienzentren sowie der geplanten Stärkung der Stadtteilarbeit erreicht werden.
In die Zuständigkeit der neuen Abteilung III „Jugend und Kinderschutz“ fallen wie bisher die Aufgabenfelder Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, Kinderschutz und Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII sowie unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Durch die Anbindung des Bereichs Jugendrecht wird zudem die Bedeutung der allgemeinen Jugendhilfe unterstrichen.
Nach der jüngsten Umstrukturierung gliedert sich die Senatsverwaltung nun in insgesamt sechs Abteilungen: drei zum Bereich Schule, zwei zu den Themen Jugend und Familie sowie die zentrale Querschnittsabteilung ZS.