Sehr geehrte Damen und Herren,
der Heimaufenthalt vieler ehemaliger Heimkinder in den frühen Jahren der Bundesrepublik und in der DDR war von traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen geprägt. Frauen und Männer, die als Kinder in Heimen Unrecht erlitten haben, konnten in den vergangenen Jahren Leistungen über zwei Fonds erhalten: den Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik 1949 bis 1975 und den Fonds Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990. Die Leistungen umfassten verschiedene Sachleistungen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro sowie Rentenersatzleistungen.
Für das Land Berlin erfolgte die Umsetzung der Aufgaben durch die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder (ABeH). Aufgrund der Besonderheit Berlins war sie die einzige Beratungsstelle, an die sich Betroffene beider Fonds wenden und Anträge stellen konnten. Die Arbeit der ABeH wurde durch einen Fachbeirat begleitet, dem auch Betroffene angehörten. Die Laufzeit beider Fonds endete zum 31.12.2018. Entsprechend haben auch die ABeH sowie der Fachbeirat zum Jahreswechsel ihre Tätigkeiten beendet.
Bei einem gemeinsamen Pressegespräch werden Sigrid Klebba, Staatssekretärin für Jugend und Familie, sowie Mitglieder der ABeH und des Fachbeirats eine Bilanz für Berlin ziehen. Sie umfasst die Zahlen der Fonds-Leistungen ebenso wie Erfahrungsberichte der ABeH und des Fachbeirats. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird zudem das Nachfolgeprojekt Treffpunkt, Beratungs- und Dokumentationsstelle für Menschen mit Heimerfahrung vorstellen.
Der Termin findet statt am
Mittwoch, 9. Januar 2019, um 11:00 Uhr in der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie,
Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin, Raum 3 C 01
Über Ihre Teilnahme würden wir uns freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Brennberger