Die Arbeitsgruppe „Menschen mit Behinderungen“ konstituierte sich auf Grundlage der Verpflichtungen aus dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) des Landes Berlin 2021 und der UN-Behindertenrechtskonvention 2006.
Laut § 19, Absatz 1, Satz 3 LGBG erfüllen die AGs, die in allen Senatsverwaltungen verankert sind, folgende Funktionen:
„Die Arbeitsgruppen Menschen mit Behinderungen haben den Zweck, durch die Zusammenarbeit zwischen den Senatsverwaltungen und Menschen mit Behinderungen das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Senatsverwaltungen zu fördern und die Einbeziehung ihrer Interessen in relevante Planungs- und Arbeitsprozesse sicherzustellen.“
Die AG bildet demnach die institutionalisierte Schnittstelle zwischen der Verwaltung und den Interessensvertretungen. Am 30. März 2023 wurde eine Gemeinsame Geschäftsordnung beschlossen, in der die partizipative Arbeitsweise geregelt wird.
Der AG gehören folgende Mitglieder an:
- Staatssekretär für Jugend und Familie (Vorsitz der AG),
- Landesbeauftrage für Menschen mit Behinderungen,
- sieben Vertretungen des Landesbeirats für Menschen mit Behinderungen,
- Bezirksbeauftragter für Menschen mit Behinderungen Mitte,
- Vertretung des Landesjugendhilfeausschusses,
- Focal Point der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
- Leitung der Abteilung II, Grundsatzangelegenheiten des Schulwesens, der Schularten und -fächer, Schulrecht, Lehrkräfteaus- und -weiterbildung, Lebenslanges Lernen, Qualitätssicherung und -entwicklung,
- Leitung der Abteilung V, Familie und frühkindliche Bildung,
- Leitung des Referats Jugend- und Familienrecht,
- ständiger Vertreter der Leitung der Abteilung III,